LittleRoo
Scheidung wurde beantragt, Trennjungsjahr muß nicht eingehalten werden, da wir schon länger "getrennt" sind und nur noch in einer gemeinsamen Wohnung wohnen. Nun mal eine Frage... bin ja jetzt auf Wohnungssuche (es eilt)... habe aber nur einen Teilzeitjob, bei dem ich zur Zeit keine Möglichkeit habe meine Stunden aufzustocken. Wie schafft man das denn alles alleine, mit Wohnung, etc. ??? Hab da irgendwie noch Torschusspanik, dass ich nichts auf die Reihe bekomme :-( Habt ihr da ein paar Tips für mich ? Danke !!! LG
Hallo Wieviele Kinder habt ihr und wie alt? Dann bekommst du noch Unterhalt für die Kinder + Kindergeld. Evtl. kannst du Wohngeld oder H4 beantragen aber die werden dich dann anhalten aufzustocken oder einen anderen Job zu suchen. Lg
Einen 6 Jährigen Sohn, der gerade in die Schule gekommen ist.
dann bekommst du ca.290 Unerhalt (je nach Verdienst mehr) + 184 Kindergeld + dein Lohn Ich würde schauen dass die Wohnung ggf. vom Amt getragen wird, hieße bei uns dürfte sie mit 2 Personen 260 etwa kalt kosten und etwa 60 qm haben. Sie darf auch grösser sein aber NK werden nur für 60 gezahlt (hier zumindest) Erstmal musst du glaube ich Wohngeld versuchen
Puh... hier kosten die Wohnungen kalt gut das Doppelte und haben weniger qm... wird wohl nicht einfach.
es ist ja davon abhängig wo du wohnst daher kann ich dir nur sagen wie es bei uns war wobei die qm zahl überall wohl gleich sein soll und dann pro person +15qm mehr
Hier sind die Kaltkosten 282 € Das ist in jeder Stadt anders. Wuerde mich da beim Jobcenter mal schlau machen
sorry Unterhalt ist etwas weniger
Ach Mensch lass Dich mal umärmeln
Wie gehts Dir damit? Eher froh? Oder deprimiert?
Also hier in der Gegend sind leere Wohnungen Mangelware. Ohne Beziehungen ist es sehr schwer was zu finden. Hier darf man zu zweit 60m2 und um die 400€ kalt haben. Aber hier ist eine teure Gegend (Nähe München).
Musst Du denn aufstockend ALG2 beantragen oder kommst Du mit Wohngeld hin?
Hallöchen LR, willkommen hier... ich würde zuerst aufs Amt gehen um nachzufragen, wie teuer eine Wohnung sein darf. Die Größe ist ca. 45m² + 15m² für dich und das Kind aber die Miethöhe ich in jeder Stadt anders also musst du direkt nachfragen. Vielleicht wird man wird dich erst auffordern Wohngeld zu beantragen und dann H4 aufstockend. Das wird dir das Amt aber dann sagen. Viel Glück!
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln