32+4
wenn auch nur für einen Witzbetrag und auch nur die Kopien. Die Originale liegen bei der Beistandschaft, damit die dann pfänden kann. Oder nicht. Immerhin wurde dem KV monatelang mitgeteilte "wenn du jetzt nicht unterschreibst, dann verklagen wir dich. ganz wirklich letzte mahnung..allerletzte mahnung..usw" der KV hat auch brav mündlich versprochen, dass er seinen dauerauftrag so einrichtet, dass das geld am 01. bei mir ist klar, wir hatten gestern feiertag. aber meine daueraufträge sind pünktl. am 01. runter und schon bestätigt angekommen VORM feiertag. also beistandschaft beenden und böser bulle spielen? der beistand wird eh nicht pfänden sondern weiterhin schreiben, dass der unterhalt pünktlich überwiesen werden soll. außerdem steck der KV doch schon wieder, dank fb, in den urlaubsvorbereitungen. da kann man wirklich nicht verlangen, dass der miniunterhalt pünktlich überwiesen wird. firmen würden sowas knallhart durchziehen mit pfändung etc..
lieber die Beistandschaft.
Und wieso ziehst Du es nicht knallhart durch??? Ist das ein vollstreckbarer Titel? Wenn ja, Beistandschaft entziehen, Original abholen, Gerichtsvollzieher beauftragen. Dafür brauchst Du weder einen Anwalt noch ein Gericht, also verausgesetzt, Du hast tatsächlich einen vollstreckbaren Titel, ansonsten musst Du doch erst zum Gericht. Das wird dann etwas teurer, aber die reinen Gebühren für den GV sind zu verschmerzen, wenn es um den Denkzettel geht, finde ich. Und wenn Du noch die Kontonummer hast, wenn er jemals was überwiesen hast, solltest Du die haben, finde ich persönlich Kontopfändung noch viel lustiger als Sachpfändung. Wenn er einen Job hat, ist Lohnpfändung wahrscheinlich am effektivsten. Machen solltest Du in jedem Fall was und wenn Du für eine Pfändung zu nett bist (warum eigentlich, er ist doch auch Ar*** genug, nicht zu zahlen!?), dann kannst Du wenigestens bei der Beistandschaft mal auf den Tisch hauen.
Job hat er. er verdient ja sogar mehr, rechnet sich aber arm "vollstreckbare Ausführung" steht im schreiben der Beistandschaft, liegt beim Jugendamt. ich habe nur eine Kopie. habe ja noch stress mit der unterhaltsvorschusskasse, da ich dort darum bat weiterhin die zahlungen zu verrechnen und mir den vollen uhv wie bisher zu überweisen. "nein, der KV hat versichert einen Dauerauftrag zum 01. einzurichten." heute telefoniert mit Beistandschaft....KV hat natürlich immer noch nicht überwiesen
lg
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