Mitglied inaktiv
...ich ja wollte das mein Ex-Freund das Sorgerecht mit mir teilt,für unsere beiden Kinder,was ich bis jetzt alleine nur hatte. Die Frau vom Jugendamt war sehr nett.Aber was sie sagte dadrüber wären ja nur Nachteile für mich! Ich wollte ja mit meinem Ex das Sorgerecht teilen,weil ich Angst hatte das die Kinder mal ins Heim kommen,wenn mir etwas zustößt. Sie meinte aber das die Kinder dann auf jeden Fall zum Vater kämen,wenn ich es irgendwo schriftlich festhalte.Und das mache ich auch. Sie meinte auch,das ich dann NICHTS mehr alleine zu entscheiden hätte,was die Kinder angeht. Stimmt das wohl???? Wozu gibt es denn dann das gemeinsame Sorgerecht,wenn es nur Nachteile sind für die Person bei der das Kind lebt????? LG,Camilla
Hallo, ja das ist richtig in wichtigen Dingen musst du immer die Unterschrift des Vaters haben, allerdings bei alltäglichen dingen kannst du immer noch selber entscheiden. aber tu dir wirklich selber einen Gefallen und behalte das alleinige Sorgerecht. LG ela1279
"Wozu gibt es denn dann das gemeinsame Sorgerecht,wenn es nur Nachteile sind für die Person bei der das Kind lebt?????" Naja, es gibt ja schon auch Eltern, bei denen auch nach der Trennung klar ist, daß sie Eltern sind und bleiben und die auch so fair miteinander umgehen, daß es da eher weniger Probleme mit dem gemeinsamen Sorgerecht gibt. LG, Prinz(essin)
Naja, es gibt ja schon auch Eltern, bei denen auch nach der Trennung klar ist, daß sie Eltern sind und bleiben und die auch so fair miteinander umgehen, daß es da eher weniger Probleme mit dem gemeinsamen Sorgerecht gibt.... Ja das hatten wir ja auch so vor gehabt.Nur ich habe Angst doch mittlerweile das wenn der Ex mal ne neue Freundin hat,das er dann mir die Kinder gahnz weg nimmt,wenn er schon mal bald das halbe Sorgerecht hat,und dann mit der neuen einen auf happy Family macht mit unseren Kindern. Ich bin hin und her gerissen..... :-(
Ich für mich muß sagen, daß ich verdammt froh bin, für meine Kinder das alleinige Sorgerecht zuhaben. Eine Freundin hat das Gemeinsame und das lief anfangs auch richtig gut. Dann kam die neue Freundin und der Zoff ging richtig los. Klar, muß nicht sein. Aber überstürtze nichts. Habt Ihr erst einmal gemeinsames Sorgerecht, ist es verdammt schwer, es wieder rückgängig zu machen. Solltet Ihr bisher gt ausgekommen sein, werdet Ihr es in Zukunft vielleicht auch (auch ohne gemeinsames SR). LG, Prinz(essin)
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ich meine das es keinen Grund gibt für gemeinsames Sorgerecht wenn ihr eh getrennt seit. wenn es nur darum geht, das die kinder zum Vater kommen falls dir was passiert, würde ich das schriftlich festhalten aber das sorgerecht auf jeden fall NICHT teilen...dauernd der Unterschrift hinterherzurennen, bei lapilen sachen wie zeugnisse etc...das würd mich tierisch nerven ;)
*hehe Ich glaube ihr habt schon Recht.Er hat sich ja hier verzogen,hat uns alleine gelassen,da brauch er nicht ewig alles mitbestimmen was in Zukunft hier passiert bei uns. Mal schaun was er dazu sagt wenn ich es ihm Samstag mitteile.Wird ihm net gefallen,denn er war hell begeistert als ich ihm das vorgeschlagen hatte!!!! LG,Camilla
Du kannst das Ganze schirftlich im testament festhalten wenn du sowas schon hast(ich hab eins),ich hab meins bei meinen Eltern liegen,das dürfen die aufmachen,wenns soweit ist,aber die wissen eh,was ich will und was mit Alexander passieren soll. Ich hoffe nur für dich,dass du dir das mit dem GSR wirklich abgeschminkt hast,es hat mehr Nachteile als Vorteile...
Beim gemeinsamen SOrgerecht müssen alle wichtigen ENtscheidungen gemeinsam getroffen werden. Dazu gehört z.B. die Wahl von Schule und Kindergarten, Operationen, aber auch z.B. ein Umzug. Wenn man glücklich zusammen lebt, dann macht das sicherlich Sinn, denn man würde ja die ENtscheidung eh gemeinsam treffen und v.a. für den Mann ist das auch eine wichtige symboliche Sache. Wenn man allerdings getrennt ist (und das hatte ja seinen Grund).... Klar gibt es auch getrennte Paare, die sich die Erzeihung des Kindes und dessen Aufenthalt gleich teilen und bei denen es super läuft, aber ich denke die Regel ist doch, dass einer den ALltag bewältigt und ich finde der sollte dann auch entscheiden, wo z.B. der Kindergarten liegt. Wenn das Kind bei einem Elternteil wohnt, dann dürfte dieser bei gem. SOrgerecht z.B. nicht ohne die EInwilligung des anderen mit dem Kind umziehen. DU solltest dir genau überlegen, ob du das willst, dich beraten lassen und überlegen, wie das Verhältnis zum Vater ist (ob er auf alles besteht oder ihr DInge locker regeln könnt). Denn wenn das SOrgerecht erstmal geteilt ist, dann kannst du es ihm nur bei schweren Gründen entziehen. Bei Scheidungen heute bleibt das SOrgerecht idR auch geteilt. Du kannst aber ein SOrgerechts-Testament machen, in dem du festlegst, zu wem das Kind kommen soll und wer entscheiden soll, wenn du es nicht kannst.
...sorgerechtstestament wird aber im fall des falles nur als richtlinie benutzt. zunächst wird sowieso der vater adressiert. lg, shopgirl
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