Mitglied inaktiv
Ich arbeite ja seit dem 01.05.07 bei IKEA. Bekomme allerdings nur 567 EUR Netto raus. Dazu das Kindergeld und den Unterhalt. Vor der Arbeitsaufnahme habe ich ALG I erhalten . Das waren 588 EUR mtl. Habe zu dem ALG I noch Wohngeld in Höhe von 119 EUR bekommen. Habe bei der Wohngeldstelle bereits gemeldet, das ich arbeite und es kam raus, das bei meinem Nettoverdienst das Wohngeld in dieser Höhe erhalten bleibt. Habe jetzt mal online "meinen" eventuellen Hartz IV Bedarf errechnet und das wären ca. 380 EUR mtl. der mir zustehen würde. Kann ich das Wohngeld "kündigen" und ergänzend ALG II beantragen??? Damit wäre meiner Tochter und mir viel mehr geholfen und wir müssten nicht mehr so von der Hand im Mund Leben. Da es schon recht wenig Geld ist, was wir zu Verfügung haben - ich gehe arbeiten und wir leben unter Hartz IV...das kann es doch nicht sein. Gut, ich gehe nicht Vollzeit arbeiten aber immerhin 80 Std. im Monat - sind auch drei Tage die Woche 7 Std. Weiß da jemand bescheid? Oder habe ich keinen Anspruch auf ergänzendes ALG II, weil ich Wohngeld bekomme? Wohngeld ist leider über 200 EUR ! weniger. Danke für eure Hilfe. LG Bianca
Huhu, nein, warum solltest du das Wohngeld "kündigen". Ob die ARGE nun das WOhngeld für dich beatragt oder du, spielt doch im Endeffekt keine Rolle. Beantrage am besten morgen schon ergänzendes ALG2. Fehlende Unterlagen kannst du nachreichen (wenn möglich natürlich sofort morgen mit vorlegen). Lg und Gute nacht:-) asya
Ja, aber ich beziehe doch bereits Wohngeld - noch vom ALG I Bezug. Mir geht es darum, ob die ARGE ablehnen kann, weil ich bereits Wohngeld bekomme, auch wenn es niedriger als ALG II ist?! Oder zählt dann die höhere Leistung?? Keiner muss doch unter Hartz IV Minimum leben - oder doch? LG Bianca
Wenn das Wohngeld nicht ausreicht, um über das Existenz-Minimum zu kommen, dann musst DU ergänzendes ALG2 beantragen. Die werden dir sicher keinen Antrag hinterhertragen Bianca:-) Natürlich wird das Wohngeld als Einkommen angerechnet, ob sie es direkt für dich kassieren, oder es über dein Konto läuft kann dir doch im Grunde wurscht sein, oder? Die Arge Bochum hat sicher eine Hotline, anrufen, Situation schildern, nachfragen, was du an Unterlagen benötigst und ab geht die Post. Kopf hoch und grübel nicht soviel:-) Lg asya Bianca, beantrage mit deinen Einkommensnachweisen ergänzendes ALG2. WENN sie dann ablehnen, können wir weitersehen.
Hallo, soweit wie ich weiß, kann man nicht beides beziehen. Entweder ALG 2 oder Wohngeld. Doch als ich meine Ausbildung angefangen habe, konnte ich wählen. Habe dann auch ALG 2 genommen, weil ich so besser da stand. Das hatte mir die Dame vom Wohngeldamt auch geraten mir das von beiden Partein ausrechnen zu lassen. LG
Aysa, Du hast ja recht :-) Die Anträge habe ich bereits hier liegen. Mir fehlt noch die Mietbescheinigung, die Kontoauszüge und...sch***e, mein Ausweis ist abgelaufen. Dann kann ich es ja sowieso vergessen, oder?? Bis der neue Ausweis kommt dauert es ja auch... :-( Also, brauche ich doch morgen gar nicht hinzugehen, oder?! LG Bianca
Das Verhältnis zu anderen Leistungsgesetzen Gegenüber dem Arbeitslosengeld II sind andere Leistungen vorrangig. Damit wird Wohngeld, Kindergeld und Unter-halt auf die Leistung angerechnet. Bisher konnten im Rahmen der Arbeitslosenhilfe diese auf den Zahlbetrag des Arbeitsamtes addiert werden. Beim Wohngeld gibt es für BezieherInnen von SGB II Leistungen einen generellen Ausschluß, da die Kosten der Unterkunft von den Kommunen getragen und zusammen mit dem Arbeitslosengeld II unter faktischer Anrechnung ausgezahlt werden.
Ach mensch, du verschenkst aber mit jedem Tag Geld. Geld, was euch im laufenden Monat fehlen wird. Hast du keinen vorläufigen Ausweis bekommen? (3-5wochen wartezeit auf den neuen Ausweis ist die Regel) Beantrage auf dem Postwege und reiche die erforderlichen Unterlagen nach (ich weiss, ich wiederhole mich) Der Tag der Antragsstellung ist relevant.
Ich möchte ja auch nicht beides beziehen. Aber wenn ALG II mehr ist als Wohngeld, dann doch lieber ALG II :-) Mit meinen jetzigen Einkünften können wir nur (über)leben. Das sind nur unsere Fixkosten und das Geld zum Einkaufen (Lebensmittel). Habe es mal durchgerechnet - als AE geht es mir mit Hartz IV Bezug Ohne Arbeiten zu gehen am Besten!!! Aber das will ich ja nicht - ich gehe sehr gerne arbeiten. Es tut gut selbst für das Geld zu sorgen, wenigstens zum Teil, aber so wie es jetzt ist könnte ich auch zu Hause bleiben - traurig aber wahr :-/ LG Bianca
Habe doch eben erst festgestellt, das der Perso abgelaufen ist...und das schon im letzten Jahr ! Hoffentlich gibt es da keinen Ärger?! Ich brauche meinen Ausweis so gut wie nie - keine Ahnung, wann ich den das letzte Mal vorzeigen musste?! Ich bin ein Schussel :-(
natürlich gehst du morgen da hin, und zwar mit dem abgelaufenen ausweis. da wird dir niemand den kopf abmachen. übrigens war es zu sozialhilfezeiten so, dass die hilfeempfänger eine gebührenbefreiung bekamen. da solltest du dann gleich mal nachhaken, ob es das heute auch noch gibt! lg martina
Auf jeden Fall den Arbeitsplatz behalten!! Man ist geistig nicht mehr unterfordert, kommt unter Erwachsene und *leistet* Arbeit, die entlohnt wird (wenn auch keine hohen Beträge). Arbeiten ist ein Stück mehr Lebensqualität.
Ich will diese Arbeit um nichts in der Welt verlieren - es macht Spass bei IKEA zu arbeiten und genau in den Punkten die du anführst stimme ich dir zu, aber wie schon geschrieben, das Geld reicht nicht :-( und das ist frustrierend, wenn man sich vor Augen hält, das wenn man zuhause bleiben würde einem die Miete bezahlt wird und unterm Strich bleiben einem da mehr als wenn man arbeiten geht und sich den Stress noch antut, wo belbt das Kind in dieser Zeit - grade bei Schichten bis 20.00-22.00 Uhr... Ich hoffe, das sich noch alles zum Guten wendet... LG Bianca
Hallo, zunächst einmal: Wohngeld und Arbeitslosengeld schließen einander grundsätzlich aus es gibt einige wenige Ausnahmen, die hier aber nicht einschlägig sind). Das heißt jetzt aber nicht, daß Du nichts ändern darfst. Du gehst deshalb morgen als erstes zur Arge Bochum und beantragst dort ALG II. Gib an, daß Du Wohngeld beziehst und den Antrag auf ALG II aber umgehend der Wohngeldstelle melden wirst. Die Wohngeldstelle wird umgehend die Zahlung einstellen und den Bescheid der Arge abwarten. In manchen Fällen kann es auch sein, daß die Arge vorrübergehend das Wohngeld als Einkommen anrechnet, z.B. im Mai, weil das Wohngeld Mai ja bereits geflossen ist. Vorrangige Ansprüche gibt es verschiedene. Manche bezieht man parallel zu ALG II wie Kindergeld, Unterhaltsvorschuß/Unterhalt, Renten und ALG I. Andere müssen geklärt werden, um den Bezug von ALG II von vornherein zu verhindern, dazu gehört z.B. das Paar "Wohngeld" und "Kinderzuschlag". Wenn Du z.B. 2 Kinder hast, könntest Du theoretisch die fehlenden 200,- € durch 2 x 100,- € Kinderzuschlag decken mit dem Ergebnis, daß ALG II nicht zur Auszahlung kommt. Aber: Da sich inzwischenherausgestellt hat, daß nur Gott allein weiß, ob Kinderzuschlag gewährt wird oder nicht, rate ich Dir morgen zum Antrag auf ALG II. Sollte Dein Antrag unter Hinweis auf Wohngeld und Kinderzuschlag abgelehnt werden, und später bekommst Du aber gar keinen Kinderzuschlag, müßtest Du dann wieder zur Arge gehen und DOCH ALG II beantragen. In diesem Falle würde Dein Antrag von morgen nämlich wieder aufleben. Etwas kompliziert, ich weiß, und wir ALG II-Sachbearbeiter sind auch alles andere als glücklich über diese Situation, aber es ist die einzige Möglichkeit, langfristig an die Gelder zu kommen, ohne letztlich Anspruchszeiten herzuschenken. Viele Grüße Ralph/Snoopy
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