Glühwürmchen
Hallo Die Ex von meinem Bruder macht nach jedem Umgang Ärger. Nun hat das Jugendamt ein Gutachten gefordert beim Gericht. Dazu kommt es nun. Hat jemand so etwas hinter sich? Wie läuft das ab? Danke
Das sind die Fragen an den Gutachter. Es ist ein Psychiater ausgesucht worden. Mein Bruder möchte einen normalen Umgang und das gemeinsame Sorgerecht. Leider verweigert seine Ex alles und ist nun auffällig geworden beim Amt. Nicht durch ihn sondern weil ihre Familie sich Sorgen macht ums Kind. Als Vater musste er dann mit zur Verhandlung wegen Kindeswohlgefährdung. Ergebnis ist dieses Gutachten. 1. Welche Unterstützung brauchen die Kindeseltern ggf. bei der Ausübung des Umgangs? 2. Welche Ausgestaltung der elterlichen Sorge dient dem Kindeswohl am meisten? 3. Welche Ausgestaltung des Umgangs dient dem Kindeswohl am meisten? 4. Welche Unterstützung bedürfen die Kindeseltern ggf. bei der Ausübung der elterlichen Sorge?
Ich gehe mal davon aus,dass ein Gutachter prüft,ob Kindeswohlgefährdung vorliegt.Es kann sein,dass das Kind einen Rechtspfleger bekommt,das bedeutet,das Kind ist im Schutz des Familienrechtspflegers und des Jugendamtes,bis das Gutachten fertig ist.Es kann Jahre dauern.Das Kind bleibt trotzdem in der Familie,wenn keine akute Gefahr besteht.
Wenn die Mutter nicht in der Lage ist,sich um das Kindeswohl zu kümmern,kann es sein,dass das Kind zum Vater kommt.Das passierte in unserem nahen Umfeld nach 3 Jahren innerhalb von Stunden.Das kann dann ganz schnell gehen.
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