Mitglied inaktiv
Also mein Freund war heut beim Anwalt wegen der Vaterschaftssache, der will sofort 4600 euro innerhalb 2 Wochen damit er überhaupt was tut, die Chancen sind schlecht er müsste "beweisen" daß die Ex damals fremdgegangen ist, hallo?er hat sie nur 4 Wochen gekannt also war 4 Wochen zusammen und nur einmal jedes WE gesehen weil er wochenüber beim Bund woanders war wie soll er denn mitbekommen haben wenn sie unter der Woche fremdgepoppt hat???Der Anwalt will Beweise... das Jugendamt hat nichts erreicht der Anwalt vom Amt auch nicht sie verweigert den Test knallt ihm den Hörer drauf entzieht ihm seit Jahren das Kind und der Geburtstermin stimmt mit der Zeit der Bez. auch nicht überein aber das alles sagt der Anwalt zählt nicht?! Mir kommt das sehr seltsam vor, vor allem das viele GEld im voraus?!Hab meine Zweifel mit dem Anwalt, wer hat ähnliches durch und kann uns hier was raten????Sind über jeden RAt dankbar weil wir allmählich mehr als graue Haare bekommen wegen der SAche..
eigentlich muss er gar nix beweisen.... hat er die vaterschaft anerkannt??? wie lang is es her dass die anfechtung läuft? er muss nur n vaterschaftstest bezahlen!
Hi! Dein Freund hat einen komischen Anwalt. Ich musste noch nie im voraus die Kosten zahlen. Vielleicht solltet ihr da mal nach einem anderen suchen... Ansonsten ist es so, dass Dein Freund ja wohl die Vaterschaft anerkannt hat. Dies hat er anscheinend freiwillig getan da kein Vaterschaftstest im Rahmen eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens gemacht wurde. Nach der Anerkennung hat Mann 2 Jahre Zeit diese anzufechten. Tatsächlich ist es so, dass zur Klageerhebung ein erheblicher Zweifel vorliegen muss. Wie bei der Ehe gilt auch bei der Vaterschaftsanerkennung: Drum Prüfe wer sich ewig bindet... Gerechtigkeit... doch die gibt es. Wer aber unbedacht oder naiv Verträge oder Urkunden unterschreibt für den gilt das Sprichwort: Unwissen schützt vor Strafe nicht. Versucht Dein Freund das Besuchsrecht (wieder) herzustellen? Dabei kann ihm auch das Jugendamt helfen... LG Shinead
Mein Sohn wurde jetzt per Gerichtsbeschluß und ohne Vaterschaftstest zum Vater des Kindes seiner Ex-Freundin erklärt. Er hatte wohl eine Einspruchsfrist verpasst, da er die entsprechende Post angeblich nicht erhalten hatte. Begründung des FG, es lägen keine stichhaltigen Hinweise vor, dass er nicht der Vater wäre. Er war während der Empfängnis beim Bund und seine Ex-Freundin ist eine Schl..... . (sorry) Laut der Auskunft meines Sohnes gibt es keine Möglichkeit mehr das Verfahren neu in Gang zu setzen. Ist im übrigen aber sein Problem und nicht meins! Roland
mein cousin war glücklich verheiratet als sie (zum 2. mal schwanger!) *ausbüchste*...naja das Ende vom Lied war, dass er fast 3 Jahre Unterhalt gezahlt obwohl er die Vaterschaft anzweifelte und das noch innerhalb der Frist. ...Im Nachhinein wurde es gerichtlich bewiesen und der leibliche Vater sollte eigentl. den bereits gezahlten Unterhalt an ihn überweisen (da wartet er heute noch drauf!)
und hatte Dein Cousin ursprünglich die Vaterschaft anerkannt oder nicht?
und er hatte keine zweifel. als sina dann 2 jahre alt war (und sie getrennt waren) fing das ganze an. erst mit 5 war bewiesen, dass er nicht der vater ist. auf den kosten vom amt blieb er natürlich sitzen (obwohl der leibliche Vater zahlen sollte!) annika
Hallo Annikala, sorry wenn ich Dich nochmal nerve hast Du nähere Infos über den Fall also wie er dann vorgegangen ist über Anwalt kam es dann zur Klage vor Gericht etc. hab oben meine email hinterlegt vielleicht magst Du mir mal mailen??? Wäre super lieb wir sind im Moment für jeden Tip dankbar!!! Lg, babs
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