Mitglied inaktiv
es geht um die Steuerklasse, ich bin schon länger getrenntlebend, aber nicht geschieden. Ich war immer in Steuerklasse II, bekam aber den Familienzuschlag für verheiratet (angebl. weil man, wenn man getrennt lebend ist, trotzdem noch verheiratet ist und das Beamtenrecht nur verheiratet oder geschieden kennt) und den Familienzuschlag für das Kind. Dann, irgendwann hat das Landesamt das (warum auch immer) geändert und mir ist es erst am WE aufgefallen. Ich bin seit ca. 1,5 Jahren in Steuerklasse IV. Und mir ist nicht aufgefallen, dass ich so ungefähr 60 Euro monatlich weniger bekomme. Bekomme ich das Geld wohl rückwirkend nachgezahlt, bekomme ich jetzt Probleme, weil mir das nicht aufgefallen ist?
Ich kann Dir leider nicht sagen, ob das rückwirkend geändert wird. Probleme wegen der falschen Steuerklasse bekommst Du meiner Meinung nach keine - war ja zu Deinem Nachteil. Ich bin geschieden und bekomme trotzdem noch den Familienzuschlag (Bundesbeamtin), weil die Einkommen der Kinder aus Ortszuschlag, Unterhalt und Kindergeld einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Wird alle paar Jahre überprüft.... Vielleicht ist ja bei der Einkommensteuererklärung Deine falsche Steuerklasse korrigiert worden...
Du kannst eine Steuererklärung machen. Da wird dann die Berechtigung für Lohnsteuerklasse 2 eingetragen und die Steuer entsprechend berechnet.
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