Mitglied inaktiv
Habe gerade erfahren, dass der KV eine eigene Firma hat ... Mittlerweile sind ja ca. 60.000 € Unterhaltsschulden aufgelaufen und ich frage mich, wie ich jetzt am besten meine Forderungen gelten machen soll. Wie komme ich an einen Gerichtsvollzieher in einem anderen Bundesland? Muss ich hier über die "Gerichtsvollzieherverteilerstelle" beim Amtsgericht?? Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht? Würde das gern noch MORGEN in die Wege leiten, da ich ab Samstag im Urlaub bin... Danke für jeden Tipp. Ursel
Hallo, ja, für einen Zwangsvollstreckungsauftrag (ZVA) wendet man sich an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen Amtsgerichtes. Zuständiges Amtsgericht ist das Amtsgericht, welches für den Wohnort des Schuldners zuständig ist. Damit die Kosten des Gerichtsvollziehers, welche bei Erfolglosigkeit der Zwangsvollstreckung von Dir zu tragen wären, nicht zu hoch sind, solltest Du vorab den ZVA auf eine Teilforderung, z.B. 300,00 Euro, beschränken. Vor Erteilung eines ZVA solltest Du zunächst überprüfen, ob der Schuldner nicht in den vergangenen 3 Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Wenn doch, muß Nachbesserung der eV beantragt werden. Übrigens: für ZVA kann auch Prozeßkostenhilfe beantragt werden, falls in finanzieller Hinsicht die Voraussetzungen vorliegen und Du die Angelegenheit vielleicht doch einem Rechtanwalt überlassen möchtest. Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich.
Danke. Also muss ich mich jetzt an das AG vom Wohnort wenden? Wohnt im kleinen Kaff bei Halle (also vermutlich Halle?). Und wo erfrage ich die eidest. Versicherung? Da er aber eine Firma gegründet hat (als Inhaber) ginge das doch gar nicht, oder täusche ich mich??? Wie ist das mit der PKH? Im Grunde ist mein Sohn der Gläubiger und er geht noch zur Schule. Hat also kein Einkommen... Müsste ich dann trotzdem die Kosten übernehmen? Viele Fragen, aber ich sehe jetzt aufgrund der Firmengründung die Chance, tatsächlich einmal pfänden zu können....
such mal im Internet nach "Zuständigkeit Gerichtsvollzieher Nameseinwohnort", manchmal gibt es für verschiedene Kreise auch Amtsgerichte oder die ZV-Abteilungen sind ausgelagert, aber da kann Dir telefonisch auch jedes AG weiterhelfen, wenn Du meinst, Halle ist es, dann ruf in Halle an und frage da nach. In der Tat, mit einer eV kann es nicht weit her sein, wenn er jetzt erst eine Firma gegründet hat. Vielleicht läßt Dich am besten gleich mit dem für ihn zuständigen GV verbinden und sprichst mal mit ihm. Ich habe neulich einen GV beauftragt und da lief das so, ich hatte nen vollstreckbaren Titel und habe den einfach nur eingesandt mit ein paar netten Sätzen dazu. Wenn Du magst helfe ich Dir (bin allerdings am WE nicht online, müßten wir heute machen), bin auch gelernte Rechtsanwalts- und Notargehilfin. Wir haben damals auch die EMA-Anfragen mit abgerechnet und Zinsen berechnet... Schneller und unkomplizierter läuft sowas übers Jugendamt. Ich hatte damals die Beistandschaft für meinen Sohn beantragt, was zur Folge hat, habe ich irgendwann mal Probs mit dem KV (und die haben wir) dann kümmert sich das JA um Simons Belange. Kostenlos. LG Sue
Danke für die Auskünfte... ich habe heute schon beim AG in Halle und Leipzig angerufen und kann hier bei MIR am Wohnort zur Rechtsantragstelle gehen: DORT muss mir geholfen werden. Kostet wohl 15 € aber es geht los. Nur fliege ich morgen in Urlaub und muss mich nun doch bis hinterher gedulden. Stelle dann bestimmt noch ein paar Fragen Liebe Grüße Ursel
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