Mitglied inaktiv
Da nun die Frist verstrichen ist, hat meine RÄ nun Klage erhoben, zum einen wegen der verweigerten Auskunft und wegen der Titulierung an sich! Weiß jemand was der Spass kostet? Nur mal rein interessehalber...
Um was geht es denn ???
KV wurde dreimalig von meiner RÄ aufgefordert sein Einkommen der letzten 12 Monate vorzulegen für eine Neuberechnung des kindesunterhaltes und hat dies nur lückenhaft getan. Die Bezüge ab Änderung seiner Steuerklasse plus erhöhten familienzuschlag sowie weitere Belege ( Hausdarlehen, KV Nachweise ) hat er geweigert zu zeigen.
Dein EX ist echt doof... Die Kosten belaufen sich auf einen Jahresunterhalt. Bei 300 Euro Unterhalt also 3600 Euro Gerichtskosten (dazu dann noch der Anwalt)
Meine anwaltskosten auch???
Deine Anwaltskosten kannst Du m.E. nur bei (Zahlungs-) Verzug geltend machen. Frag mal Deinen RA ob sich da was konstruieren lässt.
Naja, pkh wurde beantragt. Sie konnte bisher nur aus den vorliegenden Unterlagen den Unterhalt errechnen, der ist schon mal wesentlich höher als den, den er seit Jahren selbst errechnet hat. Hierfür hat sie bereits gefordert!
also du wirst nichts zahlen müssen, da du pkh beantragt hast. ich weiss nicht wie das beim kv ist, da er ja keine richtige auskunft gegeben hat und dazu in der lage gewesen wer.
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln