Mitglied inaktiv
Hallo, Frage vielleicht kann sie mir jemand beantworten. PKH wurde abgelehnt, warum auch immer. Nun habe ich die Rechnung des gegnerischen Anwaltes auf dem Tisch nebst ZINSEN ?? Kann ich bei der ARGE anfragen auf Kostenübernahme, weil ein paarhundert Euro kann ich derzeit nicht auch noch verkraften-finanziell-? Über Antworten freue ich mich. LG Emily
meine arge hats abgelehnt und auf ratenzahlung verwiesen, bzw. schuldnerberatung. es sind ja nicht nur deren anwaltskosten, sondern auch die deines ra noch dazu, dazu noch gerichtskosten. schuldnerberatung heisst nicht gleich insolvenz, aber die helfen dir auch bei anfertigung von professionellen briefen wg. zahlungsunfähigkeit etc. alles gute
Hallo, PKH wurde wahrscheinlich abgelehnt, weil es keine Aussicht darauf gab den Prozess zu gewinnen. Nur wenn es eine Chance gibt einen Prozess zu gewinnen, wird PKH gewährt. Hätte Dir aber Dein Anwalt auch netter Weise sagen können. LG mousy
Es gibt für Bürger, die wenig Geldmittel zur Verfügung haben, die Prozeßkostenbeihilfe (PKH). Diese ist in Deinem Fall abgelehnt worden, wofür es, denke ich, Gründe gibt. Die Allgemeinheit wollte dafür nicht zahlen... ... warum also sollte die Arge jetzt plötzlich einspringen?? *grübel* LG Ralph/Snoopy
Hallo Ralf, heisst im Klartext für mich, Erzeuger klagt mich finanziell zu Tode?? Obwohl Umgangsbeschluss umgesetzt wird? Reicht ihm aber alles nicht, erkan klagen und klagen, und ich darf nur parieren und auch noch zusätzlich löhnen? Die Bedürfnisse meiner älteren Kinder werden ja uach in kleiner mit der Pubertät, Kino.. usw. wie Du ja selbst weisst. Ist ein bisschen grummelig, nicht persönlich gemeint, LG Emily
nicht ganz so. Da solltest Du mal mit Deinem Anwalt reden. Wenn der Umgangsbeschluß so praktiziert wird wie es gerichtlich bestimmt ist, dann ist auch mal Schluß mit Klagen. Außerdem muß Dein Anwalt eie Stellungnahme abgeben, wenn er PKH beantragt. Zusage bzw. Ablehnung hängt auch viel davon ab. Du schreibst nicht um was es in dem Prozess ging. Anscheinend war im Vorfeld schon absehbar, daß Dein Ex gewinnen würde. LG mousy
Laut Anwalt war es so nicht absehbar der selbst völlig überrascht... Zudem ausgerechnet wir hier das mieseste Dreamteam Richter/Jugendamt im Spiel haben, wie sich inzwischen herausgestellt hat... unter anderem durch Beratung im hiesigen Frauenhaus. Kurz habe für den Lütten da AS, Trennung schon in der Frühschwangerschaft wg. einiger äußerst unangenehmer Verhaltensauffälligkeiten. Ich hätte mir ersteinmal betreuten Umgang für das Kind gewünscht aus bestimmten Gründen und ab welchem Zeitpunkt das Kind übernachten muss, Kind wird bald erst drei! LG Emily
für eine nacht alle 2 wochen zum vater fand ich auch net prickelnd
Wo ist das Problem, wenn der Vater das Kind alle 14 Tage über Nacht zu sich holen will und das Kind schon 2 Jahre alt ist? Ich denke nirgends, außer bei Dir! Warum ist das Ansinnen von Vätern, die sich auch über Nacht dann um die Kinder kümmern wollen, denn so unerträglich? Bitte jetzt keine Argumente ála Du-weißt-nicht-was-vorgefallen-ist nachschieben! Das gilt nicht, hier wurde ganz für sich und ohne Beiwerk nur der Wunsch des Vaters nach Übernachtung des Kindes bei ihm mit dem Kindesalter in Verbindung gesetzt und dann zusammen in eine negative Ecke gestellt, und das ist perfide! Sorry, aber das finde ich zutiefst egoistisch - von den betroffenen Müttern! Sollten um soetwas Schlichtes Prozesse geführt werden, dann erwarte ich als Steuerzahler, daß PKH bitteschön NICHT gewährt wird! Viele Grüße Ralph/Snoopy
hab das hier mal so verfolgt und sorry für die blöde frage aber was ist PKH????????????
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ahhhhhhhh jetzt verstehe ich. Danke :)
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