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fragen zu trennungsunterhalt etc

fragen zu trennungsunterhalt etc

mama.frosch

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ist für eine freundin, ich kenne mich da nicht so aus, aber hier ist ja das profi-forum :-) kurz und knapp: - wenn man sich getrennt hat, aber noch zusammenlebt bis einer der beiden partner ausgezogen ist - ab wann hat die mutter anspruch auf unterhalt für die kinder? - und ab wann trennungsunterhalt? das jüngst kind ist gerade 2, sie arbeitet ca. 30%, mehr ist derzeit schwierig (drei kinder, die beiden anderen im grundschulalter) und wie sieht dass alltagspraktisch mit der "trennung von tisch und bett" aus? müssen da beide partner irgendwie nachweislich getrennte kühlschrankfächer und salzstreuer haben, oder kann man - wenn es klappt; der kinder willen - den bisherigen gemeinsamen alltag aufrechterhalten? wie ist das mit der zustimmung zum auszug? - sollte meine freundin als erste eine neue wohnung haben, braucht sie dann etwas schriftlich vom expartner dass sie die kinder mitnehmen darf? fragen über fragen, ich danke euch schon mal!


mama.frosch

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Antwort auf Beitrag von mama.frosch

trotzdem danke informative website: http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/trennungsunterhalt.htm