Mitglied inaktiv
Hallo, weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber ich habe da mal eine frage. lebe z.Z. in Scheidung. diese wurde schon eingereicht. kann jetzt eigentlich mein jetztiger lebenspatner, von dem ich schwanger bin (et 15.12.04) eigentlich als leiblicher vater in die geburtsurkunde mit eingetragen werden? oder seht dann dort noch mein noch-ehemann drin. ich weiß nämlich nicht, ob wir bis zum et geschieden werden. mein anwalt hat zwar einen antrag auf abrennung des versorgungsausgleiches gestell, aber ob das gericht dieses befürwortet weiß ich nicht. hat jemand von euch darin erfahrung? lg anja mit niclas-etienne inside
Hallo ! Dein Kind bekommt erstmal den Namen Deines (Ex)Mannes ! Ihr könnt zu dritt ,also Ex,jetziger Freund und Du,zum Standesamt gehen um schon vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung zu machen ! Nach der Geburt bekommt Ihr dann erstmal vorläufige Geburtsurkunden um Erziehungsgeld usw zu beantragen Wenn die Scheidung rechtskräftig ist könnt Ihr dann den richtigen Vater eintragen lassen und der Name des Ex taucht nirgendwo mehr auf ! LG safrarja
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