Mitglied inaktiv
Wir sind ja im guten auseinander gegangen Und er zahlt mir eine freiwillige angemessene Summe womit wir beide einverstanden waren als Art unterhalt. Nun habe ich beim Amt Unterstützung beantragt. Natürlich das Geld vom ihm angegeben. Ich bekomme eine Unterstützung. Und er wurde aufgefordert deine Finanzen offen zu legén... Klaro! Verständlich von Amt die wollen es prüfen. Muss er jetzt seine lohnsteuerklasse ändern?! Müssen wir jetzt getrennte Lohnsteuerjahresausgleich machen??? Oder erst wenn es Richtung Scheidung geht??? Danke
Lohnsteuerklassen müssen geändert werden, wenn man dauerhaft getrennt lebt. Im Jahr der Trennung kann man noch, wenn man sich soweit einig ist, eine Zusammenveranlagung beantragen, danach dann Einzelveranlagung. Insoweit wird nicht auf Scheidung oder nicht abgestellt, sondern auf das "dauerhaft getrennt Lebend".
DNke. Hast mir sehr geholfen
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