Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe da mal eine Frage: wenn ein Elternteil nicht in der Lage ist, den vollen Unterhalt zu bezahlen stockt das Jugendamt den Betrag als Unterhaltsvorschuß auf den Regelsatz auf, oder zahlt das JA immer nur den Mindestsatz von 170? Weißjemand was ich meine und wenn ja, hat jemand eine Antwort dazu? Liebe Grüße,charliee
Hallo! Ich kann dir deine Frage leider nicht so ganz beantworten. Aber ich bekomme auch Unterhaltsvorschuss,weil mein Ex studiert und somit nicht zahlen kann. Und bei uns sind das 127 Euro im Monat. Liebe Grüße Sarah
Hallo,daß Jugenamt stockt nicht auf!!Es gibt nur den Unterhaltsvorschuß und den auch nur wenn der Vater überhaupt nicht zahlen kann ansonsten muß Du Dich leider mitdem zufrieden geben was der Vater zahlen kann.Falls Du aber einen Unterhaltstitel gegen ihn hast dann kannst Du wenn der Vater irgendwann mehr Geld hat,den zuwenig gezahlten Unterhalt einforden.Ansonsten gehst Du leider leer aus.Ich bekomme lediglich 147 Euro Unterhalt obwohl mir für meine Tochter das doppelte zusteht.Daran ändert auch HarzIV nichts!!LG
moin, >wenn ein Elternteil nicht in der Lage ist, den vollen Unterhalt zu bezahlen stockt das Jugendamt den Betrag als Unterhaltsvorschuß auf den Regelsatz auf, oder zahlt das JA immer nur den Mindestsatz von 170? die öffentliche hand zahlt den/oder stockt auf den regelbetrag auf. der regelbetrag ist der betrag nach der regelbetragsverordnung;-). dieser entspricht der ersten stufe dt der jeweiligen altersstufe. soweit kigeld erhalten wird, wird die hälfte davon abgezogen. wenn dieser betrag vom uh-pflichtigen gezahlt wird stockt die öffentliche hand nichts auf, auch wenn ein weitergehender titel vorliegt. allenfalls hilfe bei der durchsetzung des titels wird angeboten. greetz, nachtigall
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