Joni76
Jetzt muss ich aber auch nochmal fragen... Ich hatte ja keinen Kinderzuschlag bekommen, weil ich Unterhalt bekommen habe. Der Unterhalt kam vom Arbeitsamt, weil der KV eine Umschulung gemacht hat. Jetzt hat er angeblich einen neuen Job und prompt kam kein Unterhalt. Die Beistandschaft will jetzt bei ihm pfänden. Könnte ich jetzt doch Kinderzuschlag beantragen? UVG kriege ich auch nicht mehr.
Also nach meinen aktuellen Infos von heute: Wenn Kind weniger als 140,- € pro Monat bekommt (woher auch immer), ist eine Antragstellung grundsätzlich erstmal möglich. Du mußt als Mama - wenn ich das richtig verstanden habe - mehr als 600 € und weniger als ??? € verdienen. Aber ich kann Dir nur empfehlen, einfach bei der Kindergeldkasse anzurufen und nachzufragen. Das war erfrischend nett, einfach und informativ heute - bin ich gar nicht gewohnt aus dem restlichen Ämterdschungel .... VG !
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