Mitglied inaktiv
es geht um meine beste Freundin, sie wohnt in BW, ist AE, 43 Jahre alt und hat 2 Kinder , die 14 und 16 Jahre alt sind. Sie ist geschieden, ihr Ex Mann neu verheiratet dessen neue Frau hat keine Kinder;und sie hat ne eigene Praxis. Nun hat er (also ihr Ex) eine Umschulung gemacht, findet aber in diesem Job keine Arbeit. Heute hat sie einen Brief von seinem Anwalt erhalten, dass er AB SOFORT keinen Unterhalt mehr leisten kann, da er mittellos ist. (Er bekommt kein Hartz 4, denke mal, wegen des Einkommens seiner neuen Frau). Meine Freundin hat jetzt aber ein riesiges Problem, denn ihr fehlt ja der UNterhalt! UHV bekommt sie natürlich nicht mehr, da ja ihre Kids über 12 J. sind. Sie arbeitet 34 Std./Woche und hat Wohneigentum, was sie aber noch mit einem kleinerenn monatlichen Beitrag abbezahlt. Hat sie Chancen irgendwas zu bekommen an Unterhalt, Wohngeld, ergänzend Hartz 4 o.ä.???? Wäre superlieb, wenn mir jemand helfen könnte, denn sie ist wirklich verzweifelt. Danke!!
also die NEUE Frau hat eine eigene Praxis, nicht meine Freundin!!
Zum einen: Seine neue Frau ist ihm unterhaltspflichtig (deswegen bekommt er ja kein Hartz4) und von dem müßte er seinen Kindern eigentlich was "abgeben". Wobei ob überhaupt und die Höhe natürlich von ihrem Einkommen abhängt. Und: Ob sie Wohngeld oder ergänzendes Harzt4 bekommt, hängt von vielen Faktoren ab. Sie sollte es auf jeden Fall mal versuchen. Erst Hartz4 und wenn es da nix gibt, dann Wohngeld (bei Wohneigentum heißt das irgendwie anders, ist aber das gleiche). Auch sonst lohne sich ein Gang zum Sozialamt/Sozialdienst oder wie immer das in BW heißt. Ich habe mich letzte Woche endlich hingetraut (auch, weil ich noch anderes von denen wollte) und habe prompt einen Ferienpaß für Fumi kostenlos bekommen (damit kann sie kostenlos in den Ferien ins Schwimmbad und U-Bahn-fahren und auch sonst gibt es diverse Vergünstigungen, kostet sonst 13,- Euro) und einen Antrag auf Stiftungsmittel für Fumis Klassenreise. Gruß, Elisabeth.
Grundsatz Nr. 1: nur weil er jetzt arbeitslos ist, kann er den Untzerhalt an SEINE KINDER(!) nicht eibnfach so einstellen. Grundsatz Nr. 2: Seuien Ehefrai ist ihm Unterhaltspflichtig und aus diesem Unterhalt muß er eben den Kindesunterhalt bestreiten Grundsatz Nr. 3: Es ist "gesteigert Erwerbsobliegen" = er muß alles tun und JEDEN Job annehmen um den Kindesunterhalt leisten zu können. Die Kinder können ()über die Mutter>) verlangen, daß er mindestenms X Bewerbungen (ca. 20?) pro Monat schreibt. Viele Grüße Désirée
Hallo Anja, da kann man im Vorwege nichts zu sagen. Am besten stellt sie einen Antrag auf austockendes Arbeitslosengeld 2. Bei dieser Gelegenheit kann sie auch weiterführende Informationen ziehen, wie z.B. Wohngeld und Kinderzuschlag. Die neue Frau des Mannes ist den Kindern Deiner Freundin natürlich nicht zum Unterhalt verpflichtet. Aber der Vater hat eine gesteigerte Unterhaltspflicht und muß entsprechende Bewerbungen nachweisen, auch branchenfremd. Da sollte sie sich am besten professionellen Rat bei einem Anwalt einholen. Leider wird solchen Vätern nach meinen Erfahrungen immer noch viel zu wenig auf die Finger geklopft. Sie kann evtl. sich einen Unterhaltstitel besorgen, wenn er den Bewerbungsnachweis schuldig bleibt. So kann man wenigstens noch ein Faustpfand für die Zukunft in die Hand bekommen, das jahrzehntelang pfändbar bleibt. Aber genaueres kann ihr da nur ein Anwalt raten. Viele Grüße Ralph/Snoopy
Ganz lieben Dank, auch in ihrem Namen!!! ich habe ihr das jetzt so weitergegeben. Lieb von euch! anja
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