Marianna81
Die Situation ist folgende:sie und ihre Tochter wohnen in einer Stadt nach der Trennung zusammen. Der Ex zog nach der Trennung in eine andere Stadt, 2,5 St. mit dem Auto vom Wohnort des Kindes entfernt. Das Mädchen ist 11. Der KV zahlt kein Unterhalt und beteiligt sich finanziell an nichts, was das Kind betrifft. Der Umgang findet 1mal im Monat statt. Er holt die Tochter ab, sie übernachtet bei ihm und er bringt sie am Folgetag zurück. Jetzt will er dass entweder Tochter eine Hälfte der Strecke mit dem Zug fährt, und er sie dort vom Bahnhof mit demAuto abholt oder droht der Mutter, falls sie nicht mitmacht, dass der Umgang dann nicht statt findet. An die Kosten für die Fahrkarte will er sich nicht beteiligen.Das Kind muss dann jeweils 90 min. fahren. Gibt es dazu irgendwelche Regelungen?
Er hat die Entfernung geschaffen??? Dann muss sie sich nicht an den Kosten beteiligen
Deine Bekannte soll sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. Ich meine, es gibt da eine Regelung, dass alleine Bahnfahren überhaupt erst ab 14 Jahren möglich ist - also von seiten des Jugendamtes. Mir ist da ein Fall bekannt, wo ein Kind aus einer Wohngruppe an den Wochenenden immer zur Familie gefahren wurde. Ab 14 durfte er dann alleine fahren, wobei dann noch auf die Persönlichkeit und Reife des Kindes Rücksicht genommen wird.
zum Großvater allein mit dem Zug fuhr. Die Entfernung ist so ca. 50 min mit dem Zug vom Wohnort. Da wird der Vater es, falls er es noch nicht weiß,sicher auch verlangen.
Verlangen kann man viel,ob man es bekommt,steht auf einem anderen Blatt. Zahlt er die Fahrt, organisiert das ganze und das Kind ist in der Lage allein zu fahren, dann nur zu, alles andere ist utopisch
Möchte das Kind gern hin? Wenn nicht,hätte sich für mich das Kopfzerbrechen erledigt, dann fährt sie eben nicht. Da könnte mir gedroht werden wie verückt, würde aber nix aenderm an meiner Entscheidung Möchte sie , dann das Jugendamt mit ins Boot nehmen , die ihm dann bitte die Sache erklären mögen, wie es läuft.
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