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Ex verweigert Vaterschaftstest

Ex verweigert Vaterschaftstest

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mein Freund hat mehr als berechtigte Zweifel, daß er der Vater des Kindes seiner Ex ist, nun entzieht sie ihm aber seit mehr als 2 Jahren das Kind und auch ansonsten ist alles sehr kurios, er hat nun das Jugendamt beauftragt ihr zu schreiben daß er einen Test möchte (er hat damals blöderweise die Vaterschaft anerkannt) sie lehnt es jedoch ab, na ja dann wissen wir ja woher der Wind weht, aber jetzt steht er ziemlich... da was kann man noch tun, wer war schon mal in ner ähnlichen Situation? Er hat letzte Woche nochmal persönlich angerufen, Reaktion: Hörer drauf geknallt. Hilft jetzt nur noch ne Klage (für die er im Moment leider kein Geld hat) oder gibts noch andere Wege????


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ich denke, dass hier wirklich nur eine Klage gegen die KM fruchtet. Was hat das JA dazu gesagt? Hat sie sich darauf nciht gemeldet. Kurios ist das schon, wenn sie sich dermaßen weigert. Ich würde direkt einen Test machen lassen als KM, wenn meiner nicht aus einern künstl. Befruchtung stammen würde... Damit kontne mein Ex dann nicht kommen! annika


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Also, wenn sich mein Partner von mir trennen würde (er hat die Vaterschaft auch vor der Geburt anerkannt!) dann würde ich auch keinem Test zustimmen!!!! OBWOHL ich sicher bin, dass er der Vater ist!!! Oftmals ist es auch der verzweifelte Versuch, sich aus der Verantwortun komplett zu verabschieden. Gesetzlich ist es eh nicht mehr möglich, gegen den Willen der Mutter einen Test machen zu lassen.....auch nicht per Gericht!!! Das ist vor gut einem Jahr definitiv ausgeschlossen worden! LG Diane


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Hallo Leoniesmama03, 1.hier wurde nicht geschrieben, wer sich von wem getrennt hat; 2.hier wird die Mitverantwortung offenbar komplett vereitelt von der Mutter 3.wenn man per Gericht eine Vaterschaftsanfechtungsklage einreicht, wird bei Vorliegen hinreichender Zweifelsgründe auch gegen den Willen der Mutter ein Vaterschaftstest gemacht; 4. welches Recht sollte eine Mutter (grundsätzlich) haben, einen Vater daran zu hindern, durch einen Test sich Gewißheit zu verschaffen, ob er der Vater eines Kindes ist oder nicht? MfG Richie


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>Gesetzlich ist es eh nicht mehr möglich, gegen den Willen der Mutter einen Test machen zu lassen.....auch nicht per Gericht!!! Das ist vor gut einem Jahr definitiv ausgeschlossen worden! nö. zur gerichtlichen vaterschaftsanfechtung braucht der zweifelnde triftige gründe. so diese das gericht überzeugen und nicht verfristet sind, können die zur feststellung erforderlichen schritte nötigenfalls auch zwangsweise durchgeführt werden. isso. da hat sich auch letztes jahr nix geändert. greetz, nachtigall


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Du würdest einen Test verweigern das wäre mehr als unfair ich würde SOFORT einem TEst zustimmen von meinem Ex wenn er Zweifel hätte warum auch nicht?welchen Grund hat ne Frau nen Test zu verweigern wenn sie sich SICHER ist?Ich bin mir sicher und würde es jederzeit tun, find es so scheisse daß jede Frau einem gutgläubigen Typen ein Kuckucksei unterschieben kann ohne dafür belangt zu werden, versteh da einer den Gesetzgeber, obwohl ich selber ne Frau bin find ich dieses GEsetz zum ko.... und die armen MÄnner tun mir mehr als leid, soll das nun heissen falls das Gericht ablehnt kann mein Freund bis zum Erwachsenenalter für ein Kind zahlen daß sehr sehr wahrscheinlich gar nicht seines ist, wo ist da bitte die GErechtigkeit?


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Wieso erkennt man(n) erst ein Kind an,wenn man meint/erahnt es könne nicht das eigene sein ?!? Oder kam später erst raus,das sie nicht die Treueste war ? Oder meint er das Kind sehe Ihm nun nicht ähnlich genug ?-kopf kratz-


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Bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube man kann 2 Jahre ,ab dem Zeitpunkt, wo man die Vaterschaft anerkannt hat, sie auch wieder anfechten/zurücksetzen! Könnt Ihr nicht mal im Internet schauen? Da wird doch bestimmt auch stehen, ob ein Vater die Mutter zwingen kann, dass sie dem Test zustimmt! LG JUTTA


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Hallo, also ich finde dieses Gesetz auch mehr als schwachsinnig. Warum hat denn bitteschön eine Mutter das Recht so einen Test zu verweigern und damit höchstwahrscheinlich dann auch das eigene Kind zu belügen ??? Ich bin der Meinung, das jede Mutter die sich 100%ig sicher sein kann das der angegebene Vater auch der Vater ist so einem Test zustimmen wird. Denn in dem Fall hat die Mutter ja nichts zu verlieren. Ich würde so einem Test auch sofort zustimmen, allerdings mit dem Hinweis das der Vater den dann doch bitte selbst zu zahlen hat, da ich ja weiß das nur ER in Frage kommt. Wenn ich mir selber allerdings nicht sicher wäre und vielleicht 2 Männer als Vater in Frage kämen, würde ich schon von mir aus einen Test machen wollen, da ich eben der Meinung bin, das ich überhaupt kein Recht darauf habe mein Kind zu belügen, wenn ich eventuell den falschen Vater angebe. Und wie wird mein Kind mir das denn mal danken, wenn es durch irgendeinen Zufall mal raus kommt, das ich jahrelang gelogen habe. Also dieses Gesetzt schütz vielleicht die Intimsphäre der Frau, aber niemals die Rechte der Kinder und ich finde auch neugeborene haben schon eigene Rechte, auch wenn diese von den Sorgeberechtigten vertreten werden. So ein Gesetzesentwurf kann eigentlich nur von einer Frau stammen die sich selbst nicht sicher ist, wer Vater ihrer Kinder ist und sich einfach einen ausgesucht hat der ihr in den Kram passt.


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Ich finde auch, dass jeder - KV und Kind - das Recht auf 100%ige Sicherheit haben. Wenn jemand Zweifel hat - Bitte! Aber, die Kosten hat zu 100 % zu tragen, - der KV: wenn er Vater ist - die KM, wenn er es nicht ist! Und, wenn eine KM jahrelang geschwiegen hat, müsste sie auch Schadensersatz leisten. Es dürfte keine Verjährung geben. Wenn die KM, sich sicher ist, hat sie ja nichts zu verlieren... Dieses Recht auf Wahrheit muss gesetzlich verankert werden!!!


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Hallo JuttaM., die Vaterschaftsanerkennung ist kein Zeitpunkt, der für eine Vaterschaftsanfechtung bedeutend ist. Die von Dir angeführte 2-Jahresfrist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem bei dem Anfechtenden "Zweifel" an der bestehenden Vaterschaft aufgetreten sind. Erkennt ein Gericht die Zweifelsgründe eines Anfechtenden an, ist die Zustimmung der Mutter nicht mehr erforderlich. Ebenso kann ein mutmaßlicher Vater, dem eine Mutter die Zustimmung zu seiner Vaterschaftsanerkennung verweigert, auf Feststellung seiner Vaterschaft klagen und durch einen positiven Test die Zustimmung der Mutter ersetzen lassen. MfG Richie


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Na, ich habe ja NIE gesagt, das es gerecht ist, was der Gesetzgeber da vorgibt..... Vielleicht habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt (sorry).....berechtigte Zweifel sind bei Gericht leider nicht ein Vater der da hin geht und sagt *Ich glaube, ich bin nicht der Vater von XY......weil ich denke das meine Exfrau nicht treu war* Leider ist es so, dass der Vater den glaubhaften Beweis für einen Zweifel anbringen muss......d.h. er muss ein bisschen mehr sagen und beweisen können, als nur *sie war nicht treu*....DANN sagt das Gericht nämlich.....*hätten sie halt die Annerkennung nicht unterzeichnet* Ich finde das übrigens auch nicht fair.....aber der KV hat es ja leider in fast allem schwerer was die Kids angeht,als die Mutter :( Warum ich keinem Test zustimmen würde, obwohl ich sicher bin??? Ganz einfach......das würde mich so sehr verletzen, dass ich wahrscheinlich eh nicht klar denken könnte.....ich finde egal warum man sich trennt....schmutzige Wäsche lasse ich nicht von mir waschen.....ist halt meine Einstellung! Wenn er berechtigte Zweifel anbringen kann, müsste man mich nicht zwingen zum Test....aber dann muss ER ja auch zahlen, weil ich weiß das ich Recht habe!! Und dann ist das sein Problem! Aber veilleicht kann ich darüber auch nur so leicht denken, weil wir uns eh nicht trennen und das Kind IHM ähnlicher sieht als mir *gg* Also, nicht böse sein, aber das ist halt meine Meinung :o) GLG Diane


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Also ich würde einem Test auch nicht zustimmen. Ich würd mich zum einen gar nicht erst in die Lage bringen nicht zu wissen von wem mein Kind ist (wenn ich ein Kind will dann weiß ich das im Vorfeld und dann steht auch der Vater fest, wenn ich nicht schwanger werden will gibt es ja schliesslich Mittel und Wege eine SS zu verhindern!). Wenn ich eine Beziehung führe bin ich absolut treu, von daher würde es mich auch tierisch kränken würde mein Partner einen Test haben wollen. Aus dem Grund würde ich dem auch nicht zustimmen. Und nicht weil ich evtl. etwas zu verbergen hätte. Mein Ex hat die Vaterschaft auch noch während der SS anerkannt und hat damals auch gesagt das er sich in dem Punkt völlig sicher ist (sonst hätte er es ja wohl nicht gemacht). Wobei ich später noch gesagt hab das mich jetzt eigentlich nix mehr umhauen könnte und es mich nicht mal mehr wundern würde wenn der Kerl ankäme um einen Test haben zu wollen, nach dem was seit der Trennung alles ablief. Ich geb euch Recht wenn ihr sagt das es nicht ok ist einem Mann das Kind eines anderen unter zu schieben. Von "Kuckuksei" zu reden find ich sehr unschön, schließlich geht es um ein Kind und nicht irgendein Ding. Das Männer in gewisser WEise Frauen ausgeliefert sind, stimmt auch. Der Mann kann sich nur vor ungewollten Vaterfreuden schützen wenn er sich selbst um die Verhütung kümmert. Aber in dem Punkt sind viele ja nunmal recht bequem. Von daher...soll ich sagen selbst schuld? Frauen die einen Mann ganz bewusst Jahrelang hintergehen und Unterhalt für ein Kind kassieren das nicht von ihm ist, sollten meiner Meinung nach das Geld zurück zahlen müssen. Das ist doch vorsätzliche Täuschung und somit doch ein Strafbestand. Find ich absolut nich ok. Rubinchen


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Hallo Leoniesmama03, nun, die Problematik ist immer heikel. Es gibt auch ganz, gelinde gesagt, einfältige Väter, die nach für sie schmachvollen Trennungen sich einfach mit so einer Anfechtung an der Ex rächen wollen. Solche Väter sehen meist in dem Verbund von Müttern und ihren Kindern eine Einheit. Andere Väter wiederum machen das 'billiger' für sich indem sie einfach den Kontakt zu den Kindern abbrechen/einschlafen lassen und somit sich ihrer Vaterschaft entledigen. Natürlich gibt es auch eheliche Väter, die um des Familienfriedens willen evtl. Zweifel an einer Vaterschaft unterdrücken/übergehen, dann aber nach Trennungen ihre Zweifel eben nicht mehr unterdrücken(übergehen können. Ver- heiratete Väter nämlich sind vor dem Gesetz immer die Väter der von ihrer Ehefrau geborenen Kinder. ***"Wenn er berechtigte Zweifel anbringen kann, müsste man mich nicht zwingen zum Test....aber dann muss ER ja auch zahlen, weil ich weiß das ich Recht habe!! Und dann ist das sein Problem!"*** Nun, nicht alle Menschen fühlen sich stets zuerst der Wahrheit verpflichtet, auch Mütter nicht. Wolltest du einem anderen Menschen vorschreiben dürfen, was "berechtigte Zweifel" sind? Wer soll den wissen, wer und ob er/sie die Wahrheit sagt? Deine Meinung ist aus Deiner Sicht völlig okay! MfG Richie


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Hallo, ich fände es schon problematisch, wenn es gar keine Verjährung geben würde - vor allem für das Kind. ein Kind hat das Recht auf eine Gewisse Sicherheit. Dazu gehört m.E. auch, daß die Vaterschaft nicht nach Gutdünken der Eltern mal eben so angefochten werden darf. Es geht ja nicht nur um die Privatsphäre der Frau, sondern auch um den Seelenfrieden des Kindes. Theoretisch sehe ich die "Hürde", die das Gericht setzt, als Schutz des Kindeswohls. Ob das immer so eingehalten wird kann man sicher diskutieren - das klappt ja schon bei Sorgerechtsverfahren nicht immer. Aber zumindest theoretisch ist diese Hürde da. Ich stehe den Massen-Tests in einschlägigen Talkshows auch sehr kritisch gegenüber. Da werden pro Show 4-5 Vaterschaften getestet - ohne Blick auf die Konsequenzen für die Kinder. Natürlich hat auch ein Kind ein Recht zu wissen, wer sein Vater ist. Aber davor steht doch immer noch das Recht, solche Sachen ohne Öffentlichkeit und psychologisch angemessen betreut durchzumachen - wenn es denn schon sein muß. Wenn die Eltern das nicht angemessen hinbekommen - und ein Gerichtsverfahren ist ein sehr sicheres Indiz dafür - sollte sich da jemand anders drum kümmern. DA sehe ich die Aufgabe des Gerichts. Gruß, Elisabeth.


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da er das Kind seit es 1,5 Jahr war nicht mehr sehen darf sie verbietet den Kontakt und das Kind weiss gar nicht mehr wer er ist, wenn das anders wäre und er noch Kontakt zum Kind hätte würde er des Kindes Willen der Sache nicht nachgehen soviel Verantwortung hat er da schon aber die Lage ist ja ne ganz andere


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Ich sprach nicht von diesem Fall, sondern von der allgemeinen Sinnhaftigkeit der Verjährungsfrist und der richterlichen "Einmischung". Geht vor Gericht. Im Zweifel ist es billiger als ewig Unterhalt zu zahlen. Und wenn er doch der Vater ist, dann habt Ihr wenigstens Gewissheit. Ihr könnt die Anfechtung - eben wegen der Verjährung - nicht ewig vor Euch herschieben. Und WENN er dann der Vater ist, würde ich auch gleich auf Umgang klagen. Das wäre mein Kind mir jederzeit wert. Gruß, Elisabeth.


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Hallo Elisabeth, ich kann deine Anmerkungen gut nachvoll- ziehen und verstehen. Andererseits möchte ich noch einige ergänzende und realtivierende Gedanken dazu vorbringen. Sicherheit ist sicher für Kinder e i n wichtiges Standbein. Ich denke aber, daß Wahrheit ein wichtigeres ist. Sicherheit, also eigentlich nur ein "Gefühl der Sicherheit", ist ein sehr brüchiges Element menschlichen Daseins, und vor allem dann, wenn so eine 'Sicherheit' den unbehinderten Ausschluß der Unwahrheit zur Bedingung hat. Ich stehe diesen reißerischen Talkshow-Vaterschaftstests auch skeptisch gegenüber, gehe aber auch davon aus, daß die Sender meist schon im Hintergrund das ganze psychologisch betreuen lassen. Zudem ist es noch eine ganz andere und weitere Angelegenheit, wie Menschen denn nun mit der Wahrheit und dem Ausschluß der Unwahrheit umgehen. An der Wahrheit haben sich Menschen zu orientieren und ihren Umgang mit ihr entsprechend anzupassen. M.E. kann nur Wahrheit Leitlinie unserer Sicherheit sein. Somit halte ich auch so eine 2-Jahresfrist für eine zweifelhafte Bevor- mundung. MfG Richie


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Hi Richie, naja,welche Zweifel das Gericht als begründet ansieht und welche nicht.....das liegt halt NIE bei der Mutter oder sonstwem. Da ist wahrscheinlich auch jeder Richter anderer Ansicht.....aber das kann doch wirklich zum Nachteil für Mutter und Kind gewertet werden. Weil eben viele Väter auf *blauen Dunst* hin die Vatreschaft angezweifelt haben, hat die Politik mal reagiert....ich denke vor allem, um die Kinder zu schützen und nicht die Mütter! Aber Du hast schon Recht....fair ist das irgendwie alles nicht!!! Gerade deshalb appeliere ich an die Vernunft der Erwachsenen.....soetwas NIEMALS auf Kosten der Kinder auszufechten! Passiert leider noch sehr häufig.....denn das ist meine TÄGLICHE Arbeit :( Wünsche Dir Frohe Ostern und viele Ostereier und natürlich SONNE :o) LG Diane