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Es ist so weit, mein ehemaliger Lebenspartner hat bei Gericht

Es ist so weit, mein ehemaliger Lebenspartner hat bei Gericht

Witch

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hinter meinem Rücken das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Ich hatte gestern die Ladung zur Anhörung vom Familiengericht im Briefkasten. Er wirft mir so einiges vor ( keine adäquate Wohnsituation, Depressionen, ADHS krankes Kind, aber er erläutert nicht weiter WARUM genau er unser Kind nicht hier bei mir Leben lassen möchte.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Witch

Hast du einen Anwalt? Ich tät mir jetzt einen nehmen. Will er das Kind wirklich zu sich nehmen? Oder ist er gar nicht darauf eingestellt und könnte sich selber gar nicht kümmern?


Witch

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Wir haben uns vor 8 Monaten getrennt, und seitdem lebt das Kind bei ihm, ich habe seinerzeit den Wunsch des Kindes respektiert, beim vater bleiben zu wollen, wegen Schule und Freunde. Nun hat sich die Situation geändert und das Kind möchte bei mir, mit meinem neuen Lebensgefährten und 3 weiteren Kindern leben. Es ist des Kindes Wunsch zu uns zu ziehen, und der Papa sagt nun nein! und hat das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Ich habe viele Gespräche diesbezüglich mit dem Papa des Kindes geführt, leider ohne Ergebnis. Seitdem er weiß, dass unser Kind zu mir möchte, darf unser Kind nur noch alle 14 Tage zu mir, das hat der Papa ohne weitere Erläuterung und Rücksprache mit mir beschlossen. Vorher war es so, dass das Kind auf eigenen Wunsch jedes Wochenende bei mir war und die gesamte Zeit der vergangenen Ferien. ( Herbst, Weihnachts- und Osterferien)


luiesee

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Antwort auf Beitrag von Witch

oje, das ist mehr als doof. wie alt ist das kind?


Witch

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Antwort auf Beitrag von luiesee

etwas über 11 jahre alt


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Witch

Ja, schade du nicht die Antragstellerin bist. Hast du deinen Protest gegen die plötzliche Umgangsreduzierung aktenkundlich gemacht?


Witch

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Antwort auf Beitrag von Pamo

ich hatte erst an diesem Samstag , also gestern die Post vom Familiengericht. Ich habe zwar im Vorfeld mit dem Jugendamt kommuniziert, allerdings bisher nur beratend.


jackiedesnoo

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Antwort auf Beitrag von Witch

Dein kind wird mit ein verfahrensbeistand vom richter gehört und sein wünsch wird berücksichtigt. Auch kannst du angeben beim gericht das du nicht da mit einverstanden bist das alleinigen abr beim kv liegt und in diesen termin kann sofort die umgang gerichtlich festgelegt werden.