32+4
hallo, hier weiterhin der stand: beistandschaft wurde von mir xmal schriftlich aufgefordert höheren kindesunterhalt zu fordern. laut unterlagen beim jugendamt wäre das sogar möglich.. 14.04. keine rückmeldung seit januar, kein höherer unterhalt. beratungshilfe o.ä.abgelehnt vom amtsgericht, denn die beistandschaft KÖNNTE das ja alles kostenlos machen. nur sie arbeitet nicht wirklich im sinne der kinder. liegt vielleicht auch daran, dass die in der dorfgemeinschaft per du sind jetzt ist es so, dass der KV wohl erben wird. er zahlt KEINEN mindestunterhalt ändert sich hier etwas bzw. muss ich da aktiv werden? da schulden (nicht nur unterhaltsschulden sondern auch unsere gemeinsamen kreditverbindlichkeiten haus) bestehen, könnte ich mir vorstellen, dass das noch schnell alles umgeschrieben wurde. auch hier die frage: kann/muss ich aktiv werden und wenn ja: WO bzw.bei wem? danke
Entweder dem ja ein Ultimatum setzen, dann zum Vorgesetzten gehen. Dienstaufsichtsbeschwerde Oder b kündigen, Geld für einen ra zusammen kratzen und einen dafür engagieren und vor Gericht gehen
Eine Erbschaft ist für den Unterhalt nicht relevant. Lediglich die Einkünfte (Vermietung, Pacht, Zinsen), die daraus erzielt werden, können für die Berechnung des Unterhalts herangezogen werden. Jedoch kann z.B. eine Vermietung oder Verpachtung nicht gefordert werden.
Darueber darf man gar nicht nachdenken:O
Hier bekommen beide kids den rest vom arbeitsamt und der KV wohnt eh mietfrei und hat nun noch 2 haeuser plus geerbt.
Stellt sich nun noch die frage inwiefern das bei unseren hausschulden relevant ist er meinte ja ich muss alleine durch die zwangsversteigerung und verschuldung
Nein, darueber darf man nicht nachdenken
PN
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