Mitglied inaktiv
Hi, der Vater meines ungeborenen Kindes hat sich nun in den Kopf gesetzt das gemeinsame Sorgerecht zu wollen. Ich möchte das auf keinen Fall, da wir nur noch streiten und eh nix mehr miteiander zu tun haben wollen (außer das Kind). Ich hab auch nix dagegen das er sein Kind regelmäßig sieht. Aber wenn er das Sorgerecht brauch ich ja ständig Unterschriften von ihm und Einverständerklärungen. Warum er plötzlich das Sorgerecht will versteh ich nicht, da er ja die Vaterschaft anerkennt. Hab ihn nun angedroht wenn er das Sorgerecht fordert lass ich es übers Jugendamt laufen und er sieht sein Kind nur alle 2 Wochen. Welche chanchen hat er denn es zu bekommen?? Er hat ja nicht mal ein Auto um es zu holen?? Hat viele Schulden....
Hallo, da ich mich in der Materie gar nicht auskenne, Dir aber stante pede helfen wollte, habe ich Dir die Seite einer Rechtsanwältin herausgesucht. vllt. hilft sie Dir? Alles Gute, AyLe
ich weiß nur,von eine rfreundin die ewig für das alleinige Sorgerecht gekämpft hat und es nicht bekommen hat,..aber da war das kind auch schon 2 und die 2 waren damal verheiratet,..
Verheiratet waren wir nicht, hatten nichtmal ne richtige Beziehung weil er mit meiner Tochter (4J.) nichts anfangen konnte .
was will er dann mit dem sorgerecht? seit wann seit ihr nochmal getrennt??
Alle Väter ohne Trauschein: Nein. Deren Kinder werden diskriminiert, wenn sie nichtehelich entstanden sind. Ihre Väter sind vom gemeinsamen Sorgerecht für sie ausdrücklich ausgeschlossen, bereits der väterliche Antrag ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte dies, daran änderte auch die schwere Kritik in den Medien über das Urteil nichts. Bei nichtehelichen Partnerschaften hängt es von vornherein ganz von der Gnade der Mutter ab, ob der Vater gemeinsames Sorgerecht bekommt. In Europa steht Deutschland längst mit dieser extrem kinder- und väterverachtenden Entrechtung im Widerspruch zur Menschenrechtskonvention isoliert da, überholt von Staaten wie Albanien. Sorgerecht bekommt nur, wer die freiwillige Zustimmung der Mutter hat (§ 1626a BGB) oder wem es vom Gericht übertragen wurde, weil die Mutter nach § 1666 BGB das Wohl des Kindes gefährdet. § 1666 ist zwar weit gefasst, wird aber fast nie angewandt, wenn es die Mutter ist, der die Sorge entzogen werden müsste. Väter, die bei Jugendamt und Gericht auf die Vernachlässigung der Kinder, grobe Erziehungsfehler oder andere kindeswohlgefährdende Umstände hinweisen, blitzen damit regelmässig ab. AyLe http://www.trennungsfaq.de/nachtrennung.html
Waren schon getrennt bevor ich von der SS erfuhr
Danke, ist das sicher so?? Dacht das wird jetzt ein totaler Krieg werden.
'was will er dann mit dem sorgerecht?' Ja was wird er wollen, vieleicht will er sich um sein Kind kümmern und ihm ein liebevoller Vater sein, will bei Entscheidungen einbezogen werden und für das Kind ein Bezugspunkt sein! Ich wünschte meine Tochter hätte einen Vater dem sie nicht so egal wäre! Sorry, aber manchmal finde ich es schlimm, wie hier über den ganz normalen Wunsch eines Vaters geurteilt wird. Wieso muß man es überhaupt in Frage stellen, wenn ein Mann auch Sorge für sein Kind tragen möchte! Gruß von Cat
Weil er das nur macht um mir eins auszuwischen. Er immer über Kinder geschimpft hat und selbst über sich sagt sein Leben nicht im Griff zu haben (er trinkt regelmäßig). Das er guter Vater werden will nimmt ihn keiner ab.
http://www.lra-gap.de/195.0.html http://www.rund-ums-baby.de/recht_news.htm http://www.erfurt.de/imperia/md/content/bs/form/51_01a_91internet.pdf Das Sorgerecht für ein Kind, dessen Eltern nicht verheiratet sind, steht der Mutter zunächst kraft Gesetzes allein zu. Habe eine weitere sehr gute - da off.- Seiten zum Thema AE ausgemacht: http://www.bund.de/nn_175068/DE/BuB/A-Z/S-wie-Senioren/Sorgerecht/Sorgerecht-knoten.html__nnn=true http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
solange du nichts unterschreibst indem du ihm das sorgerecht abgibst hat er auch keins, da bist du selber bei. du unterschreibst einfach son wisch nicht und gut is,du hast das alleinige und er kann dich ja schlecht dazu zwingen...mach einfach NIX :)
schreib gerade mit meiner freundin,..die waren nie verheiratet haben aber zusammen gelebt trotzdem hat sie das alleinige sorgerecht ist wohl einfacher wenn man nicht verheiratet ist
Sorry, dass ist ein sensibles Thema für mich und es regt mich oft einfach nur auf, wie hier über die bösen Väter geschrieben wird. Wir können hier immer nur die Seite beurteilen, die wir lesen und oft lesen wir hier Mütter, die ihren ehem. Partnern an den Pranger stellen. Mit diesem Mann waren sie mal zusammen, den haben sie mal geliebt und sogar ein ein Kind (oft auch zwei oder drei) mit ihm gemeinsam bekommen. Das diesem dann nicht zugetraut wird, für dieses Kind zu sorgen, kann natürlich an negativen Erfahrungen liegen, die frau mit ihm gemacht hat, aber das sind persönliche Empfindungen, die wir hier nicht beurteilen können!
Nach derzeitigem Recht hat er kaum eine Chance. Ich wuerde mich da nicht verrueckt machen lassen. LG Berit
moin, >Hab ihn nun angedroht wenn er das Sorgerecht fordert lass ich es übers Jugendamt laufen und er sieht sein Kind nur alle 2 Wochen. drohen ist ganz schlechter stil. stell dir das mal andersrum vor. ansonsten schließe ich mich der meinung von cat74 an. greetz, nachtigall
wie man dessen Charakter einschätzt? Man muss das gemeinsame Sorgerecht nicht geben, kann es aber, wenn man dabei ein grundsätzlich gutes Gefühl hat. Eine Freundin von mir hat leider damit ganz schlechte Erfahrung gemacht. Sie haben in guten Zeiten das gemeinsame Sorgerecht vereinbart, sie trennte sich später von ihm und hatte von da ab die "Brille auf". Sie hat nun ganz furchtbar unter der damaligen Entscheidung zu leiden, es geht aber nicht mehr rückgängig zu machen. Er tut, was er will, verzieht und entfremdet ihr aus Rache den Sohn. Sie ist furchtbar unglücklich darüber, kann noch nicht mal wegziehen. Sie hat keine Handhabe. Sie tut mir sehr leid. Natürlich läuft das nicht immer so, aber auch bin sehr froh, dass ich das damals nicht gemacht habe, er wollte das auch gerne. Ich habe gesagt: Nur mit Trauschein (dann hat ers ja sowieso). Aber er wollte nicht heiraten, sondern sich trennen, was er dann zwei Wochen nach der Geburt auch getan hat. Mittlerweile verstehen wir uns wieder ganz gut (auch wenn ich vieles noch hinunterschlucken muss) und er kümmert sich auch ohne Sorgerecht gut um seinen Sohn. Es gibt keine Schwierigkeiten, weil wir bezüglich des Kleinen aufeinander eingehen. LG Ilona
hi, >wie man dessen Charakter einschätzt? dann würde ich aber für mehr konsequenz plädieren. eine unabhängige charaktereinschätzungskommission die den charakter von vater und mutter überprüft und danach sorgerecht erteilt oder halt auch nicht. gibt ja nicht nur hohldrehende männer. *ironieoff* >aber auch bin sehr froh, dass ich das damals nicht gemacht habe, er wollte das auch gerne. Ich habe gesagt: Nur mit Trauschein (dann hat ers ja sowieso). ähms, wieso mit trauschein ja und ohne nein? wär er dadurch ein "besserer" mensch geworden? das leuchtet mir nicht recht ein. greetz, nachtigall
Warum legst Du eigentlich immer jedes Wort auf die Goldwaage, hä? *gg Ich hab den Menschen sehr geliebt und wollte ihn heiraten, und das hab ich als "Grund" genommen, seinen Wunsch nach gemeinsamem Sorgerecht. Der Plan ging in die Hose... LG Ilona
Moin moin, ich habe dem Vater meines Sohnes seinerzeit sehr unmißverständlich klar gemacht, daß ein gemeinsames Sorgerecht NUR dann in Frage kommt, wenn er einen Entzug macht und aufhört Alkohol & Drogen zu konsumieren. Hat er nicht - also, auch kein gemeinsames Sorgerecht. Die (unverheiratete) Mutter muß in diesem unserem Lande der gemeinsamen Sorge ausdrücklich zustimmen. Das ist zwar zugegebenermaßen etwas eigenwillig (um es mal vorsichtig auszudrücken, denn es gibt sicher genauso viele "verstörte" Frauen wie es Mäner gibt), ist aber nunmal die aktuelle Gesetzeslage. Drohungen würde ich mir an deiner Stelle verkneifen. Bringen erfahrungsgemäß nichts, jeder Schuß kann bekanntermaßen auch nach hinten losgehen und "verhärten" die Fronten nur zusätzlich. Ich habe bislang immer versucht, irgendwie sachlich mit dem Vater meines Sohnes umzugehen - klar klappt das nicht immer, bin auch nur ein Mensch, aber meinem Sohn zuliebe beiße ich mir oft auf die Zunge. Abgesehen davon, daß ich mein Kind nicht in irgendwelche Loyalitätskonflikte bringen möchte, will ich mich auch schlicht nicht auf das Niveau seines Vaters begeben. Also, einfach nix unterschreiben, dann gibt´s auch kein Problem mit der elterlichen Sorge. Einklagen kann er sie natürlich, aber die Wahrscheinlichkeit, daß er damit vor Gericht "durchkommt" ist eher gering. Er müßte Dir z.B. Gefährdung des Kindeswohl nachweisen... Liebe Grüße Astrid
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