Mitglied inaktiv
Hallo! Ich hoffe ihr könnt mir ein bißchen weiterhelfen und zwar habe ich folgendes Problem. Ich habe endlich meinen Erziehungsurlaub beendet und mich nun arbeitslos gemeldet. Ich war erst mal ganz happy, daß ich nicht mehr auf das Geld angewiesen bin. Nun sitz ich allerdings erstmal total in der Tinte, da mir in der Überbrückung einen Monat fast komplett das Geld fehlt. Können die vom Amt das machen? Ich habe bis Ende Februar Hartz 4 bekommen und AlG1 ab März- allerdings erst rückwirkend, so daß mir 1 Monat fehlt- versteht ihr wie ich das meine? Können die von Hartz das einfach so machen? ch muß dazu sagen, daß sie mir aus Versehen am Anfang des Monats noch einmal Hartz überweisen haben , es allerdings wieder zurück möchten und da sitz ich jetzt ganz schön in der Sch***, weil ich davon noch Miete und Nebenkosten übeweisen mußte. Hatte schonmal wer das Problem? Ich könnte heulen, ich hatte mich so gefreut daß endlich mal alles in geregelten Bahnen verläuft:-(. Über Hilfe würde ich mich riesig freuen. Danke schonmal- Sabine
du hast hartz vier bekommen bis ENDE Februar am 1. März dann ALG 1 und dann nochmal HARTZ VI und hast das ausgegeben oder wie? Da fehlt aber kein Monat dazwischen. annika
Äh, ja, da komm ich auch nicht so ganz mit!?! So, wie Du es geschrieben hast, hättest Du diesen Monat eher DOPPELT Geld gehabt! Klar auch, dass man das eine dann zurück zahlen muss, aber dann bleibt Dir ja immernoch das Alg1.... ???
andere Frage: wieso bekommst du ALG1, wenn du im Erziehungsurlaub warst? LG von anja
Sie hat im März noch nichts bekommen.Das Alg 1 wird rückwirkend für März gezahlt also erst im April. Und Harz hatte sie wohl Anfang März bekommen muß es aber zurückzahlen da sie ja auch noch Alg 1 für März bekommen wird. Also so verstehe ich es zumindest,aber ich dachte es gibt ein überbrückungsgeld?? Würde mich mal beim Amt erkundigen. Lg Nicole
sie hätte einfach nur ihre Zahlungsdaten ändern sollen bzw mitteilen müssen, dass der Zahlungstermin abweichend ist. Das hat sie versäumt. annika
danke, hab mich wohl nicht genau genug ausgedrückt. Wo kann ich denn Überbrückungsgeld beantragen? Vom Amt habe ich leider keine Hilfe bekommen, sie sagte bloß sie wäre nicht mehr zuständig...:-(. LG Sabine
Hallo, und wenn du mal beim Arbeitsamt nachfragst? Ich meine mich zu erinnern das mein Bruder auch mal so ne art überbrückunsggeld bekommen hat. Ist aber schon länger her und irgendwie ändert sich das alles ja fast jährlich. Kann dir leider auch nicht wirklich weiter helfen. LG Nicole
Liebe Sabine, leider ist es durch die unterschiedlichen Auszahlungstermine tatsächlich so, dass man vom Übergang von ALG 2 auf ALG 1 praktisch einen Monat ohne Geld dasteht, obwohl ja jeder Monat bezahlt wird.(Da hat sich wohl einer etwas bei gedacht) Bei mir war es damals so, dass ich mehr ALG 1 als ALG 2 hatte und die ARGE deshalb davon ausging, dass ich mit der Differenz die Lücke füllen kann. Die "Überbrückung" sah so aus, dass ich das Geld für den einen Monat in zwei Raten zurückzahlen musste. Es könnte aber sein, dass es von der Höhe des ALG 1 abhängt, ob Du überhaupt etwas zurückzahlen musst. Wenn Du nämlich nicht mehr als das Existenzminimum hast, kann wohl niemand erwarten, dass Du davon auch noch eine Rückzahlung leistest. Eine Ratenzahlung müsstest Du aber in jedem Fall aushandeln können. Liebe Grüße Karo
Naja wenn man nach dem Erziehungsurlaub wieder anfängt zu arbeiten, hat man ja auch einen Monat erstmal nix, weil es vom Arbeitgeber auch erst am Ende des Monats Kohle gibt :-( Blöde Sache....
Hallo, das Gesetz (SGB II, regelt ALG II) sagt klipp und klar, daß Gelder in dem Monat anzurechnen sind, in dem sie eingehen. ALG I wird rückwirkend gezahlt, und ist in 99,99% der Fälle am Monatsletzten auf dem Konto. Wenn also das ALG 1 am 31.03. eingeht, ist es, laut Gesetz, im März als Einkommen anzurechnen. Ergo wird das ALG II enstprechend gekürzt oder, wenn das ALG 1 mehr beträgt als ALG II, ganz gestrichen und zurückgefordert. Die Sozialhilfe früher hat sich mehr an der Lebenspraxis orientiert, und die Zahlweise des ALG 1 ebenfalls: Man lebt vom letzten Lohn, nach dem 1. Monat Arbeitslosigkeit gibt es das erste Mal ALG 1, man nimmt wieder Arbeit auf, lebt im ersten Monat vom letzten ALG 1, und im 2. Monat der neuen Arbeit hat man den ersten Lohn spätestens in der Hand. Das ist ein geschlossener Kreislauf, u.a. auch, weil ALG 1 eine Lohnersatzleistung ist. Sozialhilfe (nennt sich heute ALG II) aber hat eine ganz andere Philosophie. Hier geht es um Hilfe zum Lebensunterhalt, und die ist zu Anfang des Monats fällig. Das Ganze hat im Übrigen zur Folge, daß, wenn jemand z.B. zum 31.03. aus dem ALG 1-Bezug fällt und ab 01.04. ALG II beantragt, dieser 2x Geld erhält. Einmal das ALG 1 am 31.03., und zum 01.04. das ALG 2, weil ja das März-ALG 1 im April nicht angerechnet werden darf (Zufluß eben im März!). Wir ehemaligen Sozialhilfe-Sachbearbeiter schütteln über diese neuen Moden nur den Kopf. Der allgemeinen Lebenserfahrung folgend hätte es früher beim obigen Beispielim April noch kein ALG II gegeben (März-ALG 1 steht für den Lebensunterhalt April zur Verfügung), und Emilys Mama hätte für März noch ALG II erhalten, da das ALG 1 eben erst Ende März zur Verfügung steht. Mein wenig tröstlicher Rat an Emilys Mama: Das ist alles gesetzeskonform, was da geschieht, aber vielleicht kannst Du noch Wohngeld beantragen. Wenn Dein ALG 1 nicht zu hoch ausfällt, kann es durchaus möglich sein, daß Anspruch auf Wohngeld ab März besteht. Um ggf. das März-Wohngeld zu sichern, müßtest Du den Antrag aber auf jeden Fall noch im März bei der Wohngeldstelle einreichen. Viele Grüße Ralph/Snoopy
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