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Einstweilige Verfügung

Einstweilige Verfügung

Mitglied inaktiv

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Kann mir bitte mal wer erklären was das ist und wie lange sowas anhält. LG mousy


Mitglied inaktiv

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Die Einstweilige Verfügung (EV) ist im allgemeinen Zivilverfahren wenig bekannt, sie heißt dort auch einstweilige Anordnung oder Arrest. Sie dient der vorläufigen Sicherung eines Anspruches, der danach in einem Hauptsacheverfahren durchgesetzt wird. Demnach soll die einstweilige Verfügung im allgemeinen Zivilrecht nur dann erlassen werden, wenn durch den Erlass der Einstweiligen Verfügung das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens nicht vorweggenommen wird. Zusätzlich ist eine besondere Dringlichkeit nachzuweisen, d.h. es ist nachzuweisen, dass der Antragsteller des Einstweiligen Verfügungsverfahrens den Ausgang des Klageverfahrens nicht abwarten kann, weil sonst sein Anspruch hinfällig wird, oder weil die behaupteten Rechtsverletzungen nur durch eine sofortige Entscheidung abgewendet werden könne. Mehr darüber unter: http://www.internet-counsel.de/einstweilige.htm LG Koi