lara30
Muss ich einfach, muss raus-
HEUTE kam der Unterhalt über die Beistandschaft, es gilt ja ab diesen Monat ein höherer Selbstbehalt...
ICH habe doch glattwegs die UNFASSBARE Summe von 8,86.- Euro erhalten!
Ich weiß, nicht an sich ranlassen ABER ich bin sowas von Sauer und versucht es dem ******* in Centstücken zurückzuschicken! *grummel*
ja genau, und in jeder Überweisung kannst ihn dann jedes Mal im Verwendungszweck beleidigen Ehrlich gesagt, würd ich mich garnicht aufregen. Ich habe noch nie auch nur 1 Cent gesehen. Juckt mich nicht mehr. Sind meine grauen Haare aufm Kopp, ists mir nicht wert.
Ich weiß, du hast vollkommen Recht- ich wird gleich zum Sport gehen und den Boxsack schlagen, vielleicht geht's mir dann besser!
ey, da wird der arme Kindsvater in den Ruin getrieben, damit DU dir ein schönes Leben machen kannst (und erzähl mir nicht, du würdest das ganz Geld fürs Kind verwenden, glaub ich dir nicht!!!!) *ironieoff* ne ehrlich....und wenn du jetzt noch überlegst, über wieviele Schreibtische der ganze Schriftverkehr ect. gegangen ist, bis da die 8,86 Euro rausgingen, könne man schon fast fragen, ob es nicht für alle Seiten einfacher gewesen wäre, sie hätten dir den Verwaltungsaufwand in Euro ausgezahlt...wäre vermutlich mehr gewesen...
Du wirst lachen- dass hat der wirklich mal zu mir gesagt: "Du machst dir doch ein schönes Leben mit dem Geld".....
Sag' der Beistandschaft, dass sie auf die erhöhte Erwerbsobliegenheit bestehen sollen. Nur in den wenigsten Fällen ist dem KV ein Nebenjob NICHT zuzumuten. Vielleicht überweist er dann alternativ lieber "etwas" mehr Unterhalt...
Hm, genau DAS habe ich vergangenen Juni gemacht- Kv ließ damals eine Mangelfallberechnung machen weil er im April erneut Vater geworden ist.(Leben aber schon seit vor der Geburt getrennt!). JA sagte mir, dies sei ihm NICHT zuzumuten da er (gelernter Kfz-Mechaniker) als Kassierer in Wechselschicht bei einer Tankstelle arbeitet! Kennst du dich damit aus @ Shinead? Ist das NICHT richtig was der Sachbearbeiter dort gesagt hat? Lg
Stimmt, ist ihm bei Wechselschicht nicht zuzumuten. Allerdings kann ein Richter im Zuge einer Unterhaltsklage von ihm einen AG-Wechsel verlangen. Alternativ kann der Selbstbehalt auch so weit abgesenkt werden, dass der Mindestunterhalt für beide Kinder gezahlt werden kann.
Ich habe in diesem Monat 25 € pro Kind bekommen... 25 mehr als im Dezember. Ich weiß nun gar nicht, was ich mit dem plötzlichen Reichtum machen soll.
WOW- du schwimmst also in Geld!
jetzt gehörste zu den oberen Zehntausend, da brauchste uns bald nicht mehr
Was ich machen würde? Für 8,86 Lebensmittel kaufen, also ein Schokoriegel, zwei Eier, drei Äpfel und....naja, nochwas kümmerliches, dass es genau diese Summe gibt. Zur Not mit einzelnen Kaugummis aufstocken. Kassenbon daneben, Foto. Dem KV schicken mit der Notiz: "Nachweis über die Verwendung des großzügigen Unterhalts, wovon das Kind jetzt von 1.1.-31.1.2015 in Saus und Braus lebt." Oder so ähnlich...
oh super Idee :-)
Klingt gut, aber ich denke wer so blöd ist wie dieser Geiz-KV, der wird auch so ein Tatsachenfoto verdrängen.
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