Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Ehegattenunterhalt. Bei uns ist es so, daß ich durchgehend gearbeitet habe auch als das Kind kam, weil mein Mann studiert hat. Nach dem Studium haben wir uns getrennt (mein Mann hatte eine heimliche Beziehung die dann zufällig rauskam). Nach dem Studium hat mein Mann sich geweigert, sich zu bewerben (gibt eh keine Stellen) und hat den 400-Euro-Job weitergemacht (offiziell 400 Euro, den großen Rest bar). Jetzt leben wir getrennt, ich zahle mehr Lohnsteuer und überlege, daß ich einen Unterhaltsvorschuss beantrage. Nur mein Mann meint dann kommen "die" auf ihn zu und im Gegenzug wird er auch seinen Bedarf einreichen und letztendlich muß ich dann für ihn Unterhalt zahlen. Könnt Ihr mir genaueres sagen?
das Kind lebt bei mir, es geht mir um Unterhaltsvorschuss für unser gem. Kind
hm, keine Ahnung wie die rechtl. Situation aussieht. Ich würde alle Beweise wegen seiner Affäre sammeln falls du das nicht schon gemacht hast (also mails, was auch immer). Erkundige dich dochmal beim JA oder keine Ahnung wer da zuständig ist. Soweit ich weiß hat er in Ö keinen Anspruch auf Unterhalt weil ja 1. das Kind nicht bei ihm lebt, d.h. er kann ja arbeiten und 2. er am scheitern schuld hat wegen der Affäre. lg max
Also in Deutschland gibt es keine schuldhafte Scheidung mehr. Da brauchst Du also keine Beweise für die Affäre zu sammeln, falls dt. Recht zutrifft. Grundsätzlich ist es so, dass Du - außer es gibt einen anderslautenden Ehevertrag - ggf. Ehegattenunterhalt zu zahlen hast. Dabei gilt immer: Bevor Hartz IV vom Staat gezahlt wird, bist Du dran... Wielange seit ihr den schon getrennt? Vielleicht kann Dein Anwalt so schon glaubhaft machen, dass dein Ex nicht auf staatl. oder Deine Zahlungen angewiesen ist. Wohnt er schon mit seiner neuen Freundin zusammen? Dann ist sie innerhalb einer eheähnlichen Gemeinschaft auch unterhaltspflichtig. (Allerdings nicht im gleichen Ausmaß wie Du.) Sprich mit Deinem Anwalt über die Situation. Ggf. kannst Du aufgrund des Selbstbehalts schon garkeinen oder nur wenig Unterhalt zahlen und der UHV lohnt sich trotzdem. Ausserdem sollte Dein Anwalt eine Verzichtserklärung Deines Ex anstreben. (Bei einer Bekannten von mir hat der Ex die Erklärung unterschrieben, nachdem der Anwalt ankündigte die Bewerbungsbemühungen überprüfen zu wollen. ;o) LG Shinead
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