Elternforum Alleinerziehend, na und?

Dumme Frage?

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Hallo, ihr habt schon so oft kompetene Antworten gegeben, daß ich mich jetzt mal mit etwas wirren Fragen an euch wende. Irgendwie stehe ich nämlich auf dem Schlauch. Also: Gibt es eine Alternative zum Unterhaltstitel, z.B. dass man außergerichtlich beim Anwalt etwas rechtsgültiges aufsetzt? Und worum kümmert sich eigentlich das Jugendamt wenn man eine Beistandschaft beantragt hat? Müssten nicht die sich um diesen Titel bemühen? Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Danke + Gruß Monika


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Also du gehst mit dem KV zum Jugendamt und ihr beide füllt aus das er der Vater deines Kindes ist. Das muss dir der Vater jedenfalls unterschreiben. Die Beistandschaft kümmert sich dann darum das regelmässig immer mal wieder die aktuellen Gehaltsabrechnungen eingefordert werden, sie übernehmen ggf Schriftverkehr zwischen dir und dem KV und kümmern sich eben um die finanzielle Seite. Er kann ans JA zahlen, die dann an dich. Zahlt er dann mal nicht können die direkt sein gehalt pfänden lassen, was nicht so einfach funktionieren würde wenn du ohne Beistandschaft wärst bzw. gar nicht ginge wenn kein Titel vorliegt der zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Hilft dir das weiter? Grüßle, Tinsche


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Also heisst das, daß ich keinen Titel mit einem Rechtsanwalt beantragen muss weil das ohnehin vom Jugendamt erledigt wird? Wir sind verheiratet und er ist als Vater in den Geburtsurkunden eingetragen, also ist das wenigstens geklärt. Gruß + Danke Monika


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Ne, also deswegen brauchst du nicht extra zum Anwalt gehen. Hab keine Ahnung wie das bei verheirateten abläuft, war ja nicht verheiratet. Grüßle, Tinsche


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wenn du zum anwalt gehst musst du selbst zahlen.... ihr könnt -und das ist wichtig- beim notar eine vereinbarung beglaubigen lassen. nur vom anwalt gilt das nicht zum pfänden (...die erfahrung musste ich leider machen....)