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Dringende Frage wegen PKH

Dringende Frage wegen PKH

Mitglied inaktiv

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Haben Kinder, wenn sie den KV auf Unterhalt verklagen und PKH beantragt wurde, einen Freibetrag auf ihr Sparvermögen? Wenn ja, wie hoch ist der? Und falls das Vermögen überschritten wird, kann dann trotzdem PKH gewährt werden bis zur Grenze des Freibetrages ? Ist es wirklich so, dass das Sparbuch des Kindes für die Klage des Kindesunterhalt geplündert werden muss? Bevor ich jetzt auf die Mütze bekomme, meine Kinder haben keine Unsummen angespart, vielmehr hab ich die letzten Jahre jeden übrigen Cent auf die Sparbücher gelegt, vom KV ist Null eingezahlt worden. Eigentlich genau aus dem Grund, weil ich ausbildungsmässig vorbauen wollte. Da die Aussicht auf einen erfolgreichen Prozess gegeben ist, bleibt das Vermögen doch ohnehin unberührt, wenn der Prozess positiv verläuft und der KV die geforderte Unterhaltsumme auch bezahlen muss, oder ? Also dann bezahlt der KV doch ohnehin die Prozesskosten? Und warum kommt das Gericht erst jetzt drauf die Vermögensverhältnisse des Antragstellers (Kind ) zu prüfen, wenn der Antrag für PKH bereits vor drei Monaten gestellt wurde und MEIN Vermögen/Einkommen bereits eingereicht wurde? Kann es sein dass der gegnAnwalt bzw der KV dem Gericht von den Konten der Kinder erzählt hat?


mf4

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http://www.iww.de/fk/archiv/kindesunterhalt-prozesskostenhilfe-sind-die-verhaeltnisse-des-kindes-oder-die-des-gesetzlichen-prozessstandschafters-zu-beachten-f31035


mf4

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Freibeträge http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/b4a/broker.jsp?uMen=b4a734cd-bc4b-d113-3e2d-c6169740b3ca&uCon=999505c4-bec7-0af1-80fa-2cfed9dc41d0&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000012


Mitglied inaktiv

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Kannst du mir den Link über PN auf fb schicken? Ich kann den hier nicht öffnen!