Mitglied inaktiv
Hallo ihr Lieben! Also mein Problem ist mein Ex!Er macht seit der Trennung im Dezember 2005 nur Ärger! Also meine Frage ist folgende:Kann er ein ANtrag bei Gericht stellen wo er die Herausgabe des Kindes alle 14tage für ein komplettes Wochenende plus aufteilung der ferien usw.aber mein sohn ist erst 15monate alt und würde das wochenende ohne mich nicht überleben weil er total fremdelt.Mein ex hat aber ein von JA geregelten umgang jede woche für 4-6stunden am samstag.Zudem weiss ich nicht wie mein Ex wohnt wie die neue Freundin ist bzw jetzt Ehefrau.Ich hab einfach nur angst.weil der trennungsgrund damals gewalt mir gegenüber war. was soll ich machen! Bitte helft mir ich bin total verzweifelt Christin
Prinzipiell kann man als Vater die Herausgabe erzwingen. Bzw im Härtefall käme ein Gerichtsvollzieher und würde den Kleinen bei Dir rausholen. Doch soweit kommt es sehr, sehr selten und das dauert eeeeeeeeeewig. Zumal Du beim JA ganz klar sagen kannst, dass er Dir gegenüber gewaltätig geworden ist und Du Sorge um Euer Kind hast. Keiner würde ihm dann das Kind mal eben so geben. Die Regelung vom JA ist nicht wirklich bindend. d.h. wenn Du den Umgang verweigerst, dann muss er vor Gericht gehen und der Richter wird Deine Seite anhören und die meisten Richter entscheiden im Sinne der Mutter, bzw in Eurem Fall wird vielleicht ein Umgang unter Aufsicht erwirkt. d.h. Ihr trefft Euch beim JA und da hat er alleine mit einer Person vom JA das Kind für ein oder zwei Stunden und halt unter Aufsicht, damit auch Du Sicherheit hast. Der Nachteil ist, auf ewig kannst Du den Umgang nicht hinauszögern und nach der Meinung der Richter geht es Dich nichts an, wie Dein Ex mit seiner Holden wohnt. Du machst Dein Ding und er seins. Hart, aber wahr. Ich möchte Dir keine Angst mit meinem Beitrag machen, sondern Dir klar die Dinge schildern. So klar, wie Du gefragt hast und hoffe, ich konnte Dir ein wenig damit helfen.
"im Härtefall käme ein Gerichtsvollzieher und würde den Kleinen bei Dir rausholen." Hab das einmal - beruflich - mitgemacht; was schlimmeres und härteres gibt es nicht :-(
Hallo, gibt es für seine damalige Gewalt Dir gegenüber denn objektive Beweise (z. B. ärztliche Atteste, Strafanzeige, Polizeieinsatz, Frauenhausaufenthalt oder ähnliches) die Du dem Jugendamt ggfls. vorlegen kannst? Nicht, dass er sonst behauptet, er wäre nie gewalttätig geworden...
Mich wundert das dein Ex soviele Stunden bekommt und das ohne Aufsicht.Hast du nicht gesagt,weswegen ihr euch getrennt habt und das du Angst um dein Kind hast.Mein kleiner wäre durchgedreht bei 6 Stunden (meiner hat auch extrem gefremdelt). Ich habe so ein ähnliches Problem,aber mein Ex hat ihn nur für 3 Stunden die Woche und das hat die JATante schon für zuviel für den kleinen gefunden-man muss dazu sagen das mein kleiner 4!! ist. Gehe nochmal zum JA und zur Not such dir nen Anwalt. Kannst mich auch gern mal anmailen,ADDY oben Lg Kleened
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