Elternforum Alleinerziehend, na und?

DRINGEND!!! Brauche eure Hilfe!

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Hallo, vielleicht wissen ja einige was hier in letzter Zeit abging. Nun ja, jetzt habe ich heute erfahren, dass ich evtl. Halbtags wieder Arbeiten gehen kann. Jetzt meine Fragen: Wie ist das dann mit der Wohnung? Muss ich die alleine bezahlen? Wie ist das mit dem Krippenplatz? Bekomme ich da Zuschuß? Ich bin nicht verheiratet, habe aber einen Sohn von einem Jahr mit meinem Ex zusammen? Bekomme ich von ihm auch noch Unterhalt wenn ich wieder arbeiten gehe? Kann ich mir eine X-beliebige Wohnung nehmen? Wenn ich ALG2 bekommen würde müsste die Wohnung ja bestimmte Kriterien erfüllen. Auf welches Amt gehe ich jetzt zuerst???? Bitte helft mir! Es ist wirklich dringend!!!!! Danke schon im voraus!!! DANKE!!!!!! Corina


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Hallo, soweit ich weiss, haengt es davon ab, wieviel du letztlich verdienst. Wenn du trotzdem "hilfsbeduerftig" bleibst, wirst du wohl ergaenzend ALG2 bekommen und da werden ja auch Mietkosten beruecksichtigt. Wenn nicht, kannst du noch Wohngeld beantragen (sind aber eher kleine Betraege; nicht an bestimmte Wohnungen gebunden). Krippenplatzgebuehren richten sich bei uns ebenfalls nach dem Einkommen. Kindesunterhalt steht dir natuerlich unveraendert zu, der fuer dich selbst geht meines Wissens nach deinem "Lebensstandard" und wenn dieser durch dein eigenes Einkommen gedeckt wird, duerftest du wohl nichts mehr bekommen - aber ich bin kein Anwalt. Ich denke, es waere erst mal wichtig zu wissen, ob du den Job nun bekommst und wieviel du verdienst. Ansonsten kannst du ja keine richtigen Angaben beim Amt machen. Du kannst dich hoechstens beraten lassen "was waere wenn". LG Berit


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Ich glaube auch das es so ist, wie Berit schreibt. Aber 100% kann ich das auch nicht sagen. Würde mich auch beraten lassen, bzw. geh doch mal zu einem RA. Nachdem Du kein eigenes Einkommen im Moment hast, bekommst Du beim Amtsgericht einen Beratungsschein und mußt das Gespräch beim Anwalt dann nicht bezahlen. Kindesunterhalt muß er aber auf jeden Fall zahlen. LG Kirs


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Hallo Kirs, geh ich da einfach hin aufs Gericht und sage : Ich hätte gerne nen Beratungsschein??? Ich bin in solchen Sachen echt unbeholfen und seh da nicht durch. Sorry....


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Das kommt darauf an wieviel du verdienst von deinem Ex bekommst du solange unterhalt bis du deinen vollen Verdienst wieder bekommst bevor du dein Kind bekommen hast. Und wie das mit den anderen Sachen aussieht ich würde es einfach probieren trotzdem noch unterstützung zu bekommen.