Elternforum Alleinerziehend, na und?

Der Anfang ist getan ...

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MeinSternchen

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Guten Morgen ihr Lieben ! Gestern war der 1.Termin beim Jugendamt, die SB war sehr nett , hat sich alles notiert , mir alles genau erklärt , der übliche Ablauf halt . Aber : wie kann es sein , das nicht das ganze Gehalt ,also alles was mein Ex verdient , zur Unterhaltsberechnung herangezogen wird ? Er hat einen gutbezahlten Job , in dem er seit 21 Jahren tätig ist und trägt nachts noch Zeitungen aus ,wobei er nochmal 300 Euro verdient . Diese können aber nicht zur Berechnung hergenommen werden - versteh ich nicht ! Dann : Warum geb ich meiner Tochter immer essen und trinken zum Umgang mit , wenn er doch 92 Euro vom Kindergeld vom Unterhalt abgezogen bekommt ,also diese eigentlich zum Umgang verwenden müsste ? Ich bin gespannt , wie er reagiert ,wenn er in den nächsten Tagen den Brief bekommt ,ehrlich gesagt ist mir arg flau im Magen deswegen .Es wird das Verhältnis nicht verbessern , was aber dringend notwendig wäre . Euich allen wünsche ich einen schönen , sonnigen Tag,ich brech mal auf zur Arbeit , hab nur einen kurzen Tag heute . Lg Heike !


shinead

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Antwort auf Beitrag von MeinSternchen

>>Aber : wie kann es sein , das nicht das ganze Gehalt ,also alles was mein Ex verdient , zur Unterhaltsberechnung herangezogen wird ? M.E. irrt da Deine SB. Bei minderjährigen Unterhaltsempfängern gibt es kein überobligatorisches Einkommen. Bitte hake hier noch einmal telefonisch nach und verweise ggf. auf den unten stehenden Link. Bei volljährigen Unterhaltsempfängern würde der Nebenjob tatsächlich nicht angerechnet. Hier ein Link zu einer anwaltlichen Stellungnahme: http://www.frag-einen-anwalt.de/Berechnung-Kindesunterhalt-__f133565.html >>Dann : Warum geb ich meiner Tochter immer essen und trinken zum Umgang mit , wenn er doch 92 Euro vom Kindergeld vom Unterhalt abgezogen bekommt ,also diese eigentlich zum Umgang verwenden müsste ? Das kannst Du nur selbst beantworten. Dazu bist Du nicht verpflichtet.


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von MeinSternchen

Es kann nur Pfändbares Geld mit einbezogen werden. Der Minijob zählt da nicht dazu. Man korrigiere mich.....