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Das kann es doch auch nicht sein? (Urlaub?)

Das kann es doch auch nicht sein? (Urlaub?)

angry.me

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Nur mal so zur "Sicherheit" (Und wohl fürs Protokoll...): Ich gehe davon aus, dass Mann (GSR) NICHT mit den beiden Kindern, die er für 14 Tage zum Urlaub bekommen hat, ohne Abklärung und Einverständnis von Elternteil No. II einfach mal g'schwind morgen früh für ne Woche nach Bayern fahren kann, und dann so ohne Angabe von Adresse/Aufenthaltsort? Ich krieg die Tür net zu und staune.... a.


Bonsai73

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Doch, das kann er. Wenn etwas passiert, könnte er dich ja immer noch benachrichtigen. Ist zwar nicht die feine Art, aber durchaus möglich.


Sternenschnuppe

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Klar kann er. Ist doch Deutschland. Oder sagt er auch Bescheid wo er Eis essen geht mit denen ? Über Handy wird er wohl erreichbar sein, wenn was sein sollte.


Möhrchen

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Rein rechtlich kann er das machen, solange keine gegenteilige Auflage vom JA o.ä. besteht. Der Anstand würde es gebieten, dem anderen diese Informationen zu geben...aber den hat halt nicht jede/r. Wir informieren uns gegenseitig bzw. erzählen wir meist nebenbei, was so beim jeweiligen ansteht, wenn das Kind da ist. Wenn ich weiter wegfahre / länger weg bin, hat der Papa schon nähere Infos...allein für den Fall, dass irgendetwas passieren sollte...


Patti1977

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Klar, genauso wie du auch.


Ralph

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Antwort auf Beitrag von angry.me

Hi Angry, mal wieder Zeit Dich zu beuteln! Du verplemperst Kraft auf einen wertlosen Nebenkampf! Wenn er die Kinder hat, muß er Dir gar nichts sagen über Urlaubsziele. Es wäre wünschenswert, aber es ist keine Pflicht. Für's Protokoll ist es nett, und Du solltest es notieren, aber nur allein für den Fall, daß er selbst mal lamentieren sollte "... und ich habe überhauuuuupt nicht gewußt, wo die Kinder sind...!" Registrieren, notieren, knicken, lochen, abheften... mehr Aufmerksamkeit verdient die Sache nicht. Es ist nichts weiter dran -NICHTS! Schade um die Aufregung! Komm mal von Deiner Palme runter, es ist nämlich nur ein Beerenstrauch, Du hättest nicht mal Kokosnüsse zum Schmeißen... LG Snoopy


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von angry.me

und, zeigt mir noch jemand den §, dass er das kann oder nicht kann???


Ralph

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Es gibt keinen. Nur, es ist nicht verboten, mit den eigenen Kindern in Deutschland herumzukajohlen, und fertig. Alles andere ist Einzelfallentscheidung eines Gerichts, aber auch die gibt es ja nicht. Abhaken und Kräfte sparen, alles andere ist Verschwendung. Viele Grüße Ralph


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Ralph

Die Mutter macht mir Vorschriften für mein Umgangswochenende mit dem Kind. Darf sie mitbestimmen? Nein. Wer das Kind gerade in Obhut hat, bestimmt nach § 1687 BGB auch was gemacht wird. Der Vater darf genauso wenig vorschreiben, was die Mutter unter der Woche mit dem Kind zu tun und zu lassen hat. Der Vater darf mit dem Kind auch ohne mütterliche Genehmigung beispielsweise in einen Urlaub. Solange die Rückgabezeiten eingehalten werden und das Kindeswohl nicht gefährdet ist, ist das mütterliche hineinregieren abzulehnen. Insbesondere damit verbundene Drohungen sind unzulässig, OLG Frankfurt vom 14.04.2003 - 4 UF 102/02:


Ralph

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

... darf er auch "nicht bescheid sagen"? Ich meine ja, auch wenn es menschlich nicht ganz ok ist. Viele Grüße und schönen Tag Snoopy


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Ralph

Ne, er muss nicht Bescheid sagen. Genauso wenig wie wenn er ins Freibad mit den Kindern geht oder die Tante 40km entfernt besucht in seiner Umgangszeit. Genau so wie die Mutter ihm nicht die Adresse ihrer Onlinefreundin sagen muss, wenn sie diese mit Kindern in den Ferien besucht. Solange der Umgang oder die Rückgabe nicht eingeschränkt ist, ist alles ok.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von angry.me

Aber offensichtlich hat er ja hier Bescheid gesagt , sonst gäbe es doch das Posting gar nicht , oder ? Adresse wohin muss er nicht nennen. Wozu ?


mf4

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Antwort auf Beitrag von angry.me

Meine beiden waren eben erst 2 Wochen bei ihrem Vater. Es war geplant einige Tage nach München zu seinen Eltern zu fahren. Wann genau wußte ich nicht, so wie ich auch deren Adresse nicht weiß. Da weder er noch seine Eltern den Kindern etwas schlimmes antun reichte seit Jahren die Telefonnummer für den Fall man ruft mal an. Ich habe ASR, teile ihm genau wie er mit, wenn eine Reise geplant ist aber sicher nicht ein Tagestripp o.ä. und das muss er auch nicht. Ich erfahre nach dem Umgang immer, was unternommen wurde und momentan gibts einen neuen Namen, der wohl Papas neuer Flamme gehört. Ich weiß außer dem Namen kaum etwas aber was ich höre klingt nett also ist das auch okay.


KKM

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Antwort auf Beitrag von angry.me

Du, ärgere Dich nicht sondern versuche Dich zu freuen, dass die Kinder (hoffentlich) einen tollen Urlaub verbringen. Ich fahre auch bei gSR alleine mit den Kindern weg - sogar ins Ausland (Italien, Kroatien, Spanien, Dänemark), der Vater meiner Kinder weiß gar nicht, wo wir sind (die Kinder schicken ihm dann halt eine Karte). Er hat noch nie nach einer Adresse gefragt und ich frage ihn nicht, wenn ich die Urlaube plane. Wenn er fragt, kann er gerne die Urlaubsanschrift haben! Ich käme aber NIEMALS auf die Idee, ihn zu fragen, ob ich mit den Kindern fahren darf! LG KKM