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darf ich eine frage bzgl. Kindergeld stellen

darf ich eine frage bzgl. Kindergeld stellen

SelinaMama

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Also bin nicht AE, aber gucke hier ab und an mal und meine mich zu erinnern, dass hier die/der eine oder andere Experte sitzt. Also bitte nicht böse sein, dass ich das hier schreibe, aber weiß nicht so recht, was ich jetzt machen soll: Hier mein Beitrag vom Aktuell von gestern: Hallo, ich habe eine rechtliche Frage und hoffe, dass mir hier im Forum evt. jemand weiter helfen kann. Wir leben seit Juli 2009 in Dänemark und haben angeblich für August 2009 nochmals Kindergeld aus D bezahlt bekommen. Wir haben uns zum 1. juli aus D abgemeldet. Angeblich deshalb, da wir nie bemerkt haben, dass nochmals Kindergeld aus D kam, ging auf ein deutsches Konto (welches mittlerweile aufgelöst ist, und Kontoauszüge von damals sind auch nicht mehr vorhanden). Nun kommt nach 6 Jahren !!! eine Zahlungsaufforderung der Kindergeldstelle, mit der Forderung der Rückzahlung von 164€ plus 95 € angefallene Zinsen ! Wir sind hier total platt, haben Kontakt mit der Behörde aufgenommen, welche behauptet, sie hätten uns damals die Rückzahlungsforderung per Post geschickt (angeblich per Rückschein!?) Wir können uns beim besten Willen nicht mehr daran erinnern. Es geht nicht darum, dass wir das Kindergeld, sollte es wirklich zuviel an uns überwiesen worden sein, zurückzahlen wollen/müssen, es geht uns um die Zinsen nach so vielen Jahren. Was meint ihr, ist es nach 6 Jahren noch Rechtens diesen Betrag zurück zu fordern plus diesen Mahngebühren. Wir haben eine Kopie des Briefes vom 21.09.2009 der Kindergeldstelle erhalten, worin steht, dass wir den betrag bis spätestens 30.11.2009 rücküberweisen sollen. von da an, kam nie wieder Post/Aufforderung. Unserer Meinung nach kann es doch nicht Rechtens sein, dass nach 5,5 Jahren eine Rückforderung kommt, oder doch??? Wie sollen wir vorgehen ? Danke für eure Hilfe Lg. Carmen


taram

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Antwort auf Beitrag von SelinaMama

http://www.gutefrage.net/frage/kindergeldrueckzahlung---verjaehrungsfrist#answers


sara31

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Antwort auf Beitrag von SelinaMama

Ihr habt die beweispflicht. Kto Auszüge müssen 10 Jahre aufgehoben werden. Ihr könnt die alte Bank um Ausstellung der Monate bitten.