peekaboo
dürfte es schwieriger werden sie zurückzubekommen. LG Peeka
Richtig, wenn sie weg ist, dann hat sie das getan was Frau Bader aus dem Rechtsforum "Tatsachen schaffen" nennt. Du musst VORHER schriftlich darlegen, dass du nicht einverstanden bist. Sonst wirst du gelackmeiert.
schickst du erst mal per Einschreiben an die Ex: Aufgrund deiner Planungen teile ich dir hiermit schriftlich mit: Einem Umzug unserer Kinder stimme ich nicht zu. Du kannst selbstverständlich diese Stadt verlassen, aber nur ohne die Kinder. Die Kinder werden dann bei mir wohnen und du kannst dann - gern alle 14 Tage - zum Umgangswochenende in ihre Heimatstadt kommen. Mit freundlichen Grüßen xxx PS: dieses Schreiben habe ich gleichzeitig an das Jugendamt geschickt.
Noch einen Tip, wenn Du sicher bist das die Ex in die Heimat ziehen will, dann den dortigem Einwohnermeldeamt ein Schreiben zukommen lassen, das du den dortigen Anmeldung der Kinder jetzt schon widersprichst.
Wow - so weit hätte ich gar nicht gedacht. Die Idee ist super.
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