Mitglied inaktiv
stimmt es wenn ich arbeiten geh und in der zeit der kindervater die kleine betreut, das er dann kein uterhalt mehr zahlen muss?
Nein stimmt nicht... Insofern eure kleine Ihren Wohnzitz bei Dir hat. Da die laufenden kosten etc. ja weiterlaufen. Selbst wenn er die kleine 14 Tage am Stück bei sich hätte ist er nicht berechtigt den Unterhalt zu kürzen oder ähnliches. Jedoch könnte er einen Stundensatz auf Tagesmutterbasis eventuell verlangen, dies hängt aber von eurer Absprache ab. Gruß Ralf
danke dir
also sorry, ich bezahle doch den KV nicht damit er auf sein Kind aufpasst!!! Sowas hab ich ja noch nie gehört! irgendwer hat das letztens sogar rausgesucht mit richtigem Wortlaut. Dass das Kind beim KV ist, ist im Unterhalt schon mit eingerechnet. Er darf nichts kürzen und ich würde mich hüten ihm was zu zahlen dafür. lg max
Hast Du gelesen was ich geschrieben hatte? Das hängt von eurer Absprache ab!!! Davon mal abgesehen, wenn es der Vater nicht macht muß dafür auch bezahlt werden... oder??? Ich hatte damals auch den Versuch gestartet das meine Frau auf die Kinder aufpaßt und dafür hätte Sie dann auch den Satz erhalten den ich nun für eine Tagesmutter bezahlen muß. LG ralf
dochdoch, hab schon richtig gelesen und es auch verstanden. Nur, für mich wäre es eine Selbstverständlichkeit wenn der KV Zeit hat, dass er das Kind nimmt. Mich fragt ja auch niemand oder? Würde für mich unter Umgang fallen und ist ja nur positiv fürs Kind. Bevor ich da dem KV was zahle, würde ich wohl eine Tamu nehmen oder Oma oder sonstwas. Fände das unmöglich, sorry. lg max
Finde es auch nit so toll, aber wenn man mit dem Vater gut klarkommt und er arbeitslos ist, warum soll man dann nicht hingehen und Ihm ein paar Euros zukommen lassen??? Bleiben wir mal auf dem Pegel des Fair sein... Der Vater nimmt das Kind, bezahlt Unterhalt und die Ex geht arbeiten. Das Kind ißt bei Ihm, trinkt bei Ihm und er unternimmt ab und an mal etwas... dafür entstehen Ihm ja auch kosten. Und wenn man arbeitslos ist, hat man ja eh nicht allzuviel Geld zur Verfügung... auser man war Bundeskanzler oder ähnliches... Was spricht dann dagegen Ihm etwas dafür zu geben??? Wenn meine Kinder bei der Tagesmutter essen, muß ich auch je Kind 2,50 bezahlen... LG Ralf
Hallo Melanie, wenn er das regelmäßig im Rahmen einer ca. 50 %-igen Mitbetreuung mit Übernachtungen macht, dann fiele gerechterweise ein KU-Anspruch weg. KU ist ja ein Äquivalent zu Betreuung. Die Gegenrechnung mit der Oma oder sonstigen Verwandten haut nicht hin, weil die ja keinen KU zahlen (müssen). MfG Richie
Wie es gesetzlich aussieht weis ich nicht. Aber ich würde mit meinem mann wenn wir getrennt währen und er mehr als das gesetzliche (alle 14 tage am Wochenende) unser kind betreut schon was geben von dem unterhalt was er zahlt. Den er hat ja auch kosten wenn er das kind zahlt und wenn es 20€ die woche sind oder so!
Was möchtest Du persönlich denn? :-) Möchtest du die Rechtslage erfahren oder fragst du nach pers. Meinungen? Rechstlage ist mir unbekannt. Meine persönliche Meinung lautet immer abwägen.
möchte wissen wie es rechtlich ist
Dann frag doch mal beim Jugendamt. Meine persoenliche Meinung: wenn das wirklich regelmaessig und oft geschieht, wuerde ich etwas vom Unterhalt erlassen. Zeit ist auch Geld, oder? LG Berit
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