Mitglied inaktiv
Huhu zusammen, Ich habe eine 3 wöchige Kündigungsfrist und habe vor 2 Wochen meine Kündigung im Betrieb abgegeben. Drin steht das ich fristgerecht so kündige das am 25.5 der letzte Arbeitstag wäre. Jetzt kommt folgendes Schreiben aus der Personalverwaltung der Zeitarbeitsfirma: "Bei Kontrolle der Personalakten ist aufgefallen, dass Sie zum 25.05.07 gekündigt haben. Das Datum ist leider so nicht umsetzbar, da die gesetzliche Kündigungsfrist nur einen Austritt zur Monatsmitte, respektive zum Monatsende vorsieht. Ich würde Ihnen vorschlagen, eine ordnungsgemäße Kündigung zum 31.04.2007 zu schreiben und die restlichen drei Arbeitstage entweder über Ihr Arbeitszeitkonto oder über Urlaub auszugleichen." Ich geh mal davon aus das sie sich beim Datum vertippt hat und statt 05 die 04 geschrieben hat. Aber mal abgesehen davon, war das so schon abgesprochen wor0den mit ihrem Mitarbeiter. Da mir vom letzten Gehalt Geld einbehalten wird, waren wir so verblieben das meine Überstunden samt der ganzen Urlaubstage ausbezahlt bzw. mit den Geld verrechnet werden damit mir so wenig wie möglich beim letzten Gehalt fehlt. Das wäre aber alles hinfällig wenn ich also zum Ende Mai kündigen müsste. Was soll ich jetzt am besten tun? Das sind ja 3 Urlaubstage die mir wegfallen würden bei der Auszahlung und das geht finanziell einfach gar nicht wegen dem Abzug. Habt ihr einen Rat? Ist das überhaupt rechtens das 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung so etwas gefordert wird? Am 26.5 ziehe ich ja um, daher auch die Kündigung zum vorigen Tag. Bin grad ehrlich etwas ratlos. Grüßle, Tinsche
hi ich denke schon sie meinte den 31. Beim meiner ZAF wars auch so,d aß ich nur am Monatsende kündigen konnte (lt. Vertrag)...aber wieso kündigst du nicht zum 30.05. und überbrückst diese Tage. Rede mit der nochmal.. annika
Annika weil ich am 26.5 umziehe. Urlaubstage nehm ich keine damit mir die alle mit dem letzten Gehalt ausgezahlt werden auf die ich bis dahin anspruch hab, genauso die Überstunden. Die hatten mir vor einiger Zeit etwas zuviel überwiesen durch nen Fehler der Buchhaltung und das sollte im nächsten Monat einbehalten werden. Nur haben sie das auch nicht auf die Reihe bekommen so das ich da jetzt selbst hinterher war damit die das dann jetzt mit dem letzten Gehalt regeln. Und damit ich eben nicht drauf zahlen muss bzw. ende des Monats dann weniger hab als normalerweise, sollen die das ja verrechnen.
meinst du wirklich das rentiert sich? ich hatte über 80 Überstunden + 5 Tage Resturlaub und hatte Tränen in den Augen. als ich das ausbezahlt bekommen habe. DAs würde ich mir 3x überlegen ob ich wirklich auf die 2,50 angewiesen wäre....
Hi, muss mich auch mal einmischen. der 26. ist Sa also frei, der 27. ist So also auch frei, der 28. ist Feiertag, also auch frei, 29, 30 und 31 sind Arbeitstage. Wenn Du zum 26 kündigst bekommst Du sozusagen 26/31 vom Mai ausbezahlt. Wenn Du am 31 kündigst, bekommst Du für drei Tage mehr Arbeit 5 Tage mehr ausbezahlt. Du wirst jetzt sagen, dass Du nicht mehr die letzten drei Tage arbeiten kannst, das habe ich schon verstanden, aber ob Du Dir den Urlaub auszahlen läßt oder die Urlaubstage hinten dran hängst, kommt doch finanziell auf das Gleiche heraus. Mit der Kündigung zum 31 nimmst Du eben noch zusätzlich das Wochenende und den Feiertag mit. LG lecopa
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