Mitglied inaktiv
Hallo! Ich bin neu hier und frage ehrlich gesagt auch für eine Freundin die in Not ist.... Wäre froh, wenn mir noch jemand einen Tip geben könnte..... Meine Freundin ist von Ihrem Mann seit einigen Jarhen geschieden. sie haben 3 gemeinsame Kinder, davon leben 2 (8+12)bei Ihr, die Große (16) beim Vater. Da sich die Düsseldorfer Tabelle wegen Unterhaltszahlungen geändert hat, wollte sie für Ihre Tochter die jetz 12 wurde/wird 60 Euro mehr Unterhalt. Er macht jedoch mal wieder Schwierigkeiten... Man muss noch hinzufügen, sie arbeitet Teilzeit und hat von ihm bisher keinen Ehegattenunterhalt verlangt, aber die Kinder sind jetzt jedes Wochenende nur bei Ihr und die Ferien hindurch auch und sie kommt mit dem Geld einfach nicht mehr zurecht. Folgende Fragen hat sie: 1. Wenn Sie zum Anwalt geht, um leider wieder mal auf diesem WEge ihr Recht einzuklagen, was kostet das Erstgespräch (ob sie ne Chance hat, etc.) 2. Wenn sie vor Gericht geht, hat sie Recht auf Prozesskostenhilfe wenn sie im Jahr 2006 ca. 17000 brutto verdient hat? 3. Wenn Sie gewinnt vor Gericht, muss er dann auch Ihre Anwaltskosten zahlen, oder? 4. Kann sie den Unterhalt auch rückwirkend einklagen? Zumindest für einige Monate? 5. Gibt es irgendwo einen Wohngeldrechner oder sowas, wo sie ausrechnen kann ob ihr Wohngeld zusteht ohne damit wieder zur PErsonalstelle zu rennen und sich da zu "blamieren"? Ich weiss, viele Fragen. (Habe sie extra numeriert um selber noch durchzublicken) Vielleicht habt Ihr einen Rat für mich bzw. Sie. Vielen Dank an alle! Marion
Hallo hatte dir drüben schon geantwortet da du da aber noch ne frage offen hattes antworte ich hier mal also wenn es um Unterhalt der Tochter geht klagt ja deine Freundin im Namen der Tochter und die hat ja erst recht kein einkommen und deine Freundin zu wenig also Antrag stellen und ich glaub das kostet jezt 10,00€ aber wie gesagt mir hat das Jugendamt geholfen vielleicht wäre das erstmal ne anlaufstelle. LG
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