Mitglied inaktiv
Hi, ich sitze gerade wie der Ochs vorm Berg vor dem Vordruck der Einkommensteuererklärung für 2005, man kann ja Betreuungskosten absetzen, allerdings weiß ich nicht in welcher Spalte ich das eintragen kann? Kann mir jemand helfen? ich seh das wirklich nicht durch. Danke und LG Sue
äh moment, ist es Zeile 50 auf Seite 2? LG Sue
äh 54? :o) Und was ist mit steuerfreier Ersatz gemeint? LG Sue
laß ich das von meinem Steuerberater machen, den ich praktischerweise kenne und der das für nix macht *gg* ätschi bätsch. war dir jetzt aber keine große hilfe *gell* annika
Musste erstmals selbst nachschauen, auch wenn ich beim Finanzamt arbeite, weiß ich nicht alle Vordrucke auswendig, gerade bei Anlage Kind ändert sich praktisch alle Jahre irgendetwas, seufz! So, hier die Antwort: Anlage Kind, Seite 2, Zeile 52 bis 54 ausfüllen! Also: Kein gemeinsamer Haushalt der Eltern vom 01.01. bis 31.12., als Mutter vom 01.01. bis 31.12. erwerbstätig, dann entsprechende Angaben zur Tagesmutter bzw. zum Kindergarten, dann eigene Aufwendungen, dann steuerfreier Ersatz - zum Beispiel Kostenersatz vom Arbeitgeber o.ä. - sollte in Deinem Fall so hinkommen, oder? Und rein dienstlich kann ich mir nicht verkneifen, unauffällig darauf hinzuweisen, dass nur bestimmte Personen unentgeltlich bei der Steuererklärung helfen dürfen, und auch das nur bei nahen Angehörigen. Wenn ein zufälliger Bekannter Steuerberater ist und unentgeltlich Hilfe in Steuersachen, ist das unbefugt - und unbefugte Hilfe in Steuersachen kann einen leicht in Teufels Küche bringen. Sowas tut man nicht - und darüber reden tut man erst recht nicht!!
ich habe den Tipp ja im Internet gelesen :o)))) Ich hänge momentan bei steuerfreier Ersatz, was ist das? Bei mir hat sich das Jugendamt beteiligt, das ist auch aufgeschlüsselt auf der Rechnung meiner Tamu. Meinen die DAS damit? Arbeitgeber hat sich nicht beteiligt, das greift erst 2006. Danke LG Sue Habe schon hier im Steuerforum gefragt, aber bis der Typ ausm Knick kommt...
Wenn das Jugendamt direkt an die Tagesmutter zahlt und Dein Eigenanteil nicht beeinflusst wird, dann kannst Du "ganz normal" Deine Kosten eintragen, wenn auf der Rechnung der gesamte Betrag steht und Du vom Jugendamt die Erstattung bekommen hast, fällt das unter "steuerfreie Erstattung". Im ersten Fall, wenn das JA direkt an die TaMu gezahlt hat und Deine Rechnung um diesen Betrag bereits vermindert ist, dann kannst Du direkt diese Kosten als Eigenanteil eintragen und musst keinen steuerfreien Ersatz angeben. So - wahrscheinlich bin ich eh zu spät dran und Du mit Simon längst unterwegs nach Berlin, sorry, aber liest Du's ja später noch nach...
es ist so, dass ein TEil vom JA an die Tagesmutter überwiesen wurde und mein Anteil von mir direkt. Habe jetzt glaube ich was falsch gemacht aber das merk ich ja dann. Danke, LG Sue
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