mutti6
Auch wenn diese Frage sicherlich schon -zig mal gestellt wurde: Muss sich der unterhaltspflichtige Elternteil an den Kosten beteiligen? Die Argumente, es nicht zu tun sind: 1. Ist planbar?? 2. Ist ja eine Kassenleistung, auf die Zusatzleistungen soll dann verzichtet werden. Leider gibt es hier weit und breit keinen Kieferorthopäden, der Zahnspangen absolut zum Nulltarif anbietet, außerdem muss ja erstmal in Vorleistung gegangen werden. Im Netz gibt es dazu unterschiedliche Urteile, was ist denn nun aktuell?
Hallo, ich weiß nicht, wie es rechtlich derzeit ist, aber ich kann Dor sagen, dass ich diese Behandlung bei 2 Kindern komplett alleine tragen musste. Hier arbeitet auch kein KfO ohne Zusatzleistungen Heißt pro Kind fielen 1200 Euro plus 20% (die man am Ende ja zurück bekommt) an
Sicher eine Einzellfallbeurteilung.
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