Mitglied inaktiv
Guten Morgen, ich bin in diesem Forum schon längere Zeit stille Mitleserin, möchte mich aber nun gerne 'mal vorstellen. Ich bin seit der Schwangerschaft alleinerziehend, mein EX-Mann hatte sich wegen einer anderen Frau getrennt. Meine Tochter ist mittlerweile 8 Jahre alt und hat kaum Kontakt zu ihrem Vater. Er meldet sich sehr unregelmäßig alle paar Monate bis Jahre und möchte dann sein Kind sehen, was ich bislang auch immer unterstützt habe. Wegen einiger unschöner Zwischenfälle zwischen Tochter und Vater, möchte das Kind den Vater nur in meiner Gegenwart treffen, damit ich ihr "notfalls helfen" kann. Ich mache mir schon einige Sorgen, wie es für ein Kind in dem Alter sein muss, einen derart unzuverlässigen Vater zu haben, der sich zudem bei seinen wenigen Besuchen auch noch massiv gegen die Wünsche des Kindes stellt und ihre Belange überhaupt nicht beachtet, ihr teilweise richtiggehend Angst einjagt. Vor einem Jahr haben wir versucht, mit Hilfe des Jugendamtes eine gewisse Regelmäßigkeit in die Besuche hinein zu bekommen, was aber wiederum am Verhalten meines EX gescheitert ist. Die Dame des Jugendamtes ist der Meinung, dass er das Kind nur als Mittel zum Zweck sieht. Einmal, um mich zu ärgern (wir korrespondieren immer noch über unsere Anwälte)und zum anderen, weil er seinen Bekannten ebenfalls ein Kind präsentieren möchte (frei nach dem Motto: mein Haus, meine Auto, mein Kind). Ernsthaftes Interesse hat sie ihm abgestritten (und tue ich inzwischen auch). Ich weiß nicht so recht, ob gar kein Kontakt nicht sinnvoller und eher im Sinne des Kindes ist? Der letzte Besuch war übrigens im April und ich vermute, dass er sich evtl. Weihnachten wieder melden wird. Die andere Frage: ich bekomme Unterhalt für meine Tochter, bin selber voll berufstätig. Jetzt steht bei dem Kind eine kieferorthopädische Behandlung mit einer Eigenbeteiligung in Höhe von fast 900 Euro an. Muss er sich an diesen Ausgaben beteiligen? Bisher hat er neben seinen Unterhaltsverpflichtungen (die leider auch nicht zuverlässig stattfinden) keinerlei zusätzliche Ausgaben gehabt. Ich bin mal sehr gespannt auf eure Meinungen, bin für alles offen! Viele Grüße und noch ein schönes Wochenende, Sunny
Hallo Sunny, ich bin seit 2003 geschieden, mein Ex zahlt regelmäßig Unterhalt für unsere 2 gemeinsamen Söhne ( gottseidank). Mein älterer Sohn hat im Sept. diesen Jahres eine feste Zahnspange bekommen. Mein Ex ist nicht verpflichtet sich daran zu beteiligen, ich trage die Kosten von 1700.-€ alleine, was mich zwar ärgert, aber ich hab es aufgegeben, mich über ihn aufzuregen. Ich bin seit 2004 wieder verh. und arbeite Teilzeit, verdiene mein eigenes Geld. Mein Ex musste noch nie für mich Unterhalt zahlen, nur für die Jungs. Ich bin froh, wenn ich meine Ruhe habe und bei unserem Kieferortophäden kann man das ganze auch in monatl. Raten bezahlen. LG und alles Gute Iris
Ein Mitarbeiter des Jugendamtes sagte mir damals, dass der Vater sehr wohl für "größere Ausgaben" herangezogen werden kann!! Ich war noch nie in solch einer Lage, also kann ich leider auch nur das weiter geben, was man mir sagte. LG Carmen
In Gegensatz zu Iris bin ich durchaus der Meinung, daß eine kieferorthop. Behandlung Sonderbadarf ist. denn diese Ausgabe ich nicht vorhersehbar wie Klassenfahrten, Bücherkäufe o. ä. Wir haben dem großenmeines Mannes jedenfalls NACH ABSCHLUSS der Behandlung 50% dazugehazhlt. Bei Abbrunch hätten wir nicht übernommen. Viele Grüße Désirée
Guten morgen, in meinem Posting schreibe ich NICHT, das das meine Meinung ist, ich hab das vorher mit meinem Anwalt besprochen und er sagte mir, das ich keine Chance hätte, die Kosten vor Gericht einzuklagen. Mein Ex zahlt regelmäßig Unterhalt, ich arbeite und bin wieder verh. Da sieht der Gesetzgeber MICH als Verantwortliche an, sprich, ich muss die Zahnspange bezahlen. Ich hab ja auch geschrieben, das es mich ärgert, aber was soll ich machen ?! Klagen und vors Gericht gehen, das kann ewig dauern und mein Sohn braucht die Zahnspange jetzt und nicht in 1-2 Jahren.Also zahl ich es, und ich brauch mir ein Magengeschwür wegen den Streitigkeiten holen. Gruß Iris
Darf ich einmal fragen, was genau bei der kieferorthopädischen Behandlung nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird? Ich habe den Fall nämlich gerade auch. Eins meiner Kinder hat eine Zahnspange bekommen und der Kieferorthopäde versuchte auch, uns Eltern einen privatärztlichen Vertrag mit Zusatzleistungen unterzujubeln. Mein Ex, über den die Kinder krankenversichert sind, ging damit dann zu seiner gesetzlichen KV und fragte, was es damit auf sich habe. Die Sachbearbeiterin der Krankenkasse versicherte ihm, ALLES medizinisch Notwendige würde von der GKV übernommen und wir bräuchten das nicht zu unterschreiben! Sie gebrauchte den humorvollen Vergleich "der Zahnarzt schlägt einen Porsche vor, aber ein Opel tuts genauso" ;-) Das einzige, was die Eltern bei der GKV für die Zahnspange zahlen müssen, ist der prozentuale Eigenanteil, den man nach erfolgreicher Behandlung aber zu 100% rückerstattet bekommt. Insoweit kann hier auch kein Sonderbedarf entstehen. Klar kann sich ein Elternteil für zusätzlichen teuren Schnickschnack entscheiden. Aber der ist nicht medizinisch notwendig und produziert somit keinen Sonderbedarf... LG M.
hallo, ich misch mich mal ein :-) Also mein Sohn hat einen Kreuzbiss, eine Zahnspange ist med. notwendig. Die Kosten belaufen sich bei einer "Kassenzahnspange" auf 2500.-€ ich muss 500€ selber zahlen. Verteilt auf ca. 3Jahre, also nicht aufeinmal. Wir haben uns aber nach eingehender Beratung für andere (in meinen Augen)besseren Materialien entschieden. Kleinere Brakketts, weichere Bögen... Mein Sohn hat die Spange jetzt 6 Wo. und keinerlei Probleme. Er muss von einer Tragezeit von 3-4 jahren ausgehen und da soll er seine Spange als so wenig wie möglich störend empfinden. Ach ja, die zusätzlichen Kosten, für unsere "Luxusausgabe" beträgt 1200.-€. Die ich selber trage. LG Iris
Verstehe;-) Das war ja aber dann Dein persönlicher Wunsch und ist kein Sonderbedarf, weil nicht med. notwendig:( Meine Tochter soll die Spange auch mind. 4 Jahre tragen...sie hat allerdings nur die "Billigversion" ohne Zuzahlung, weil mein Ex absolut dagegen war, und kommt bisher auch gut damit zurecht... Nach dem Gespräch mit der Krankenkasse hatten mein Ex und ich den Eindruck, dass der Arzt uns diese Mehrausgaben schönreden wollte, weil er ja auch gut daran verdient...;-) Liebe Grüße, M.
Nun es gibt "medizinisch notwendige" und "medizinisch empfohlene" Maßnahmen. zweitere (Stufe 1 +2) werden von der KK nicht (mehr) übernommen. Wen aber die Vorderzähne leicht schief stehen, finde ich trotz allem, daß diese gerichtet gehören, auch wenn der Sohn medizinisch mit dem Schiefstand nicht zwingend Probleme bekommen würde. Also: Selber zahlen... Viele Grüße Désirée
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