Mitglied inaktiv
hi, ich wurde grad vom jugendamt angerufen ob ich nciht die beistandschaft auflösen möchte. unterhaltstitel liegt vor und nochgatte ist nun ins hartz4 gerutscht, da würde es eh keinen sinn machen. wenn er denn wieder arbeitet und freiwillig zahlt ist das ja kein thema. wenn nicht kann ich gleich ne neue beistandschaft einrichten. macht das sinn, ist das so üblich? LG Mel
Ich habe davon zwar keine Ahnung, aber warum solltest Du Dir doppelte Arbeit machen? Jetzt auflösen, dann wieder anfragen, auf freiwillige Zahlungen warten - oder auch nicht... Ist Dein Kontakt gut genug zum KV, dass Du auch weisst, wenn er nicht mehr in Hartz IV ist? Hast Du die Beistandsschaft beantragt, weil er eben NICHT freiwillig gezahlt hat? Ich würde alles lassen wie es ist, soll sich das Jugendamt weiterhin drum kümmern, die bekommen sicher auch am ehesten Auskunft, wenn sich an seiner Einkunftssituation etwas ändert.
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