Mitglied inaktiv
Hallo zusammen! Hab mal wieder eine Frage: Habt ihr die Beistandschaft in Anspruch genommen? Gibt es da auch Nachteile? Die Übernehmen ja auch die event. Gerichtskosten, deswegen find ich das ganz praktisch, könnte die glaub ich nicht bezahlen! LG
ich habe von Simons Geburt an dem JA die Beistandschaft für ihn übertragen und bisher keinerlei Nachteile erkennen können :o)
Es gibt (soweit ich weiss) keine Nachteile. Eine Beistandschaft ist vergleichbar mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes für das Kind. (Nur dass das JA keine Rechnungen schickt...) Gruß Corinna
Das JA vertritt die rechte des Kindes, der Anwalt die Interessen des Auftraggebers - i.d.R. die Mutter. Von daher kann es sein, dass die Wunschvorstellungen des sorgeberechtigten ET sich nicht ganz mit dem Auftrag des JA decken... sogesehen könnte man es als Nachteil betrachten. Ausserdem ist alles davon abhängig, wie motiviert, überlastet, interessiert, kompetent und kooperativ der Sachbearbeiter ist.... aber gleiches gilt wohl auch für Anwälte.
Ich hab sie seit der Geburt des Kleinen und seh nicht einen einzigen Nachteil darin für mich und den Kleinen. Die kümmern sich um die ganze finanzielle Seite, darum das seitens des Unterhaltes alles geregelt ist und man muss sich nicht selbst mit dem Ex deswegen rumschlagen.
Hi Ich musste auch die Beistandschaft in Anspruch nehmen und bis jetzt gabs da noch keine Nachteile. Was die Gerichtskosten angeht muss das JA glaub ich schon für Dich Gerichtskostenbeihilfe beantragen. LG Anna
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