Mitglied inaktiv
hallo, wer hat hier alles das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht seiner kinder? was war der grund für die beantragung, .. was zieht das alles nach sich, .... erzählt mal bitte! ... ich überlege mir, eben das ABR für meine 3 jüngsten zu beantragen, .. die kommunikation zwischen meinem ex ist die reinste katastrophe, .. er will nach wie vor macht ausüben, über mich wie auch über die kinder, .. hat nun in finanziellen dingen einen bock geschossen. .. das mass ist voll,...ich möchte nicht laufend mit einem menschen zu tun haben, dem es nur wichtig ist, uns zu schaden, anstatt konstruktiv an der erziehung unserer kinder mitzuwirken, .. *groll grüssle scm
wenn die Kinder bei dir leben hast du das doch automatisch! meinst du nicht das alleinige Sorgerecht? Bin grad etwas verwirrt. Ich habe das ABR automatisch bekommen (steht auch in der Scheidungsurkunde) aber nicht das alleinige Sorgerecht.... annika
Richtig, das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast Du seid der Trennung und das Sorgerecht habt Ihr beide.
hi, >Richtig, das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast Du seid der Trennung und das Sorgerecht habt Ihr beide. nope. das abr ist "teil"recht des sorgerechtes. wenn beide sorgerecht innehaben ändert sich automatisch garnix. änderungen gibt es *nur* durch einen gerichtsentscheid. greetz, nachtigall
als ledige mutter hatte ich automatisch das alleinige sorgerecht. der vater hat die kleine vorgeburtlich anerkannt, und ich dachte eigentlich, das schliesst das gemeinsame sorgerecht mit ein. zum glück hat mich niemand aufgeklärt, sonst hätte ich den wisch auch noch unterschrieben, so glücklich verliebt wie ich damals war. im grunde genommen könnte ich mir vorstellen, das sorgerecht gemeinsam auszuüben (obwohl es da mit sicherheit wesentlich grössere probleme gäbe in der kommunikation), aber es wäre schon praktisch daran gescheitert, dass der vater im ausland lebt und daher schon gar nicht zur sorgerechtsausübung herangezogen werden könnte. d.h. seine schriftliche zustimmung einzuholen wäre erstens sehr aufwendig und zweitens wäre es teilweise unmöglich ihm klarzumachen, WOZU er seine zustimmung geben soll, weil er sich mit den deutschen gepflogenheiten einfach nicht auskennt.
hi, grund das abr zu beantragen wäre eine dauerhafte nichteinigung über die aufenthaltsbestimmung der kinder. kommunikationsstörungen und finanzielle probleme werden dadurch i. d. r. aber nicht behoben, sind deshalb auch keine tragfähige begründung dafür. welches problem versuchst du genau zu lösen? greetz, nachtigall
ich möchte mich einfach nicht wegen jeder kleinigkeit mit meinem nochmann rumstreiten müssen, .. er will als aus prinzip das gegenteil, .. und das ist nicht gut, .. es nervt unglaublich. sowohl meinen sohn, .. der mittlerweile 15 ist, .. gut, er wird es sich dadurch nur noch mehr bei ihm verscherzen, .. schade das, .. ich habe mir das alles etwas anders vorgestellt. er ist schliesslich auch erziehungsberechtigt, .. das will ich ihm nicht aberkennen. oder gar das sorgerecht, wir haben geteiltes. aber mit seiner art kommen wir auf keinen grünen zweig, .. und wer weiss, vielleicht werde ich eines tages mit den kindern nach berlin, hamburg, münchen umziehen, .. wenn dieser krieg so weitergeht, .. diese abhängigkeit von ihm, wenn eh nichts gutes bei rauskommt, .. das möchten wir nicht mehr so :o(((. grüssle, .. ich muss nu leider los, arbeit ruft, scm
Also das man das ABR automatisch bekommt wenn die Kinder bei einem leben ist falsch!!! Das ABR sowie das Sorgerecht ist bei verheirateten zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die ist auch so wenn sich dieses Paar trennt!!! Das hat foldende Nachteile für den bei dem die Kinder leben... Das andere Elternteil könnte die Kinder zu sich nehmen ohne die Einwilligung des anderen... da die RECHTE zu gleichen teilen verteilt sind und sich derjenige somit nicht Strafbar machen würde!!! Das ABR muß man bei Gericht beantragen und begründen. Dies ist aber nur dann Schwierig wenn das andere Elternteil die Kinder auch bei sich haben möchte. Bei einer Scheidung wird das ABR auf den übertrtagen bei dem die Kinder dauerhaft leben sollen. Ich habe auch das ABR beantragt im Nov.2004, habe dann einen Eiltermin... lol ... im März2005 gehabt. Bei diesem wurde dann ein Familiengutachten in auftrag gegeben. Nach dem Familiengutachten gab es dann einen zweiten Termin im November 2005 bei dem mir dann das ABR zugesprochen wurde. @s.c.m. über das Hamburg ziehen reden wir nachher noch mal unter 4 Ohren... gelle... Wenn Du geschrieben hättest Wörrstadt, wäre das ja nett gewesen... aber HAMBURG... tztztz.... grrrrrrrrrr :(((
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