Elternforum Alleinerziehend, na und?

@ ati80 (und an die anderen eine andere frage)

@ ati80 (und an die anderen eine andere frage)

Mitglied inaktiv

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damit es nicht ganz nach unten rutscht also erstmal zu ati80: ich bin zur zeit in der selben situation (noch ca 3 wochen bis zum ET). der vater verlangte die ganze zeit von mir, das ich ihn nicht angebe. würde ich dem "wunsch" allerdings nachkommen, gäbe es nur problem für mich. gib ihn auf jeden fall an, sonst bist du immer in der zwickmühle evtl lügen zu müssen, denn du kennst den vater ja. wenn du ihn nicht angibst und unterhaltsvorschuss haben möchtest, könnte es sein, das dieser abgelehnt wird, falls die den verdacht haben du verschweigst den vater. und dein kind hat schließlich auch ein recht auf ihn. was ihn angeht, ich würde ihm nach der geburt ein foto schicken und ihm die möglichkeit deine kleine zu sehen immer offen halten, ihm aber auch klip und klar sagen, das es ein entweder ganz oder gar nicht ist, er kann nicht denken, das er mal so mal so kann, wie es ihm grade passt, sondern muß seine pflichten dann auch wirklich wahrnehmen, denn ohne die pflichten hat er auch kein recht auf seine rechte (finde ich) außerdem wäre ein hin und her fürs kind sch... auf jeden fall alles gute (ich drück mir selbst auch immernoch die daumen) an die anderen: da der vater meiner kleinen sich dazu nicht mehr äußert, sonst aber sehr umgänglich ist und mir sogar in der wohnung geholfen hat (bin grad umgezogen), weiß ich nicht, wie das nun ist und ob er die vaterschaft nun anerkennt oder nicht. meine frage nun, wie ist das mit der vaterschaftsannerkennung? stehe kurz vor der entbindung... soll ich ihn nochmal drauf ansprechen oder soll ich ihn nach der geburt einfach angeben? wie läuft das ab? würde mich freuen, wenn ihr mir antworten könntet und die antwort per mail schicken könntet. bekomme erst in ca 2 wochen internet zuhause und würde den beitrag hier bestimmt nicht wieder finden... meine email adresse ist oben hinterlegt. vielen dank schonmal julie mit maia amélie im bauch


Mitglied inaktiv

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Antwort auf diesen Beitrag

Um die Vaterschaft anzuerkennen, muss man zusammen zum Jugendamt. Es reicht nicht, dass du jemanden dort angibst. Wenn er sich weigert, kannst du aber zum JA gehen und dich ueber weitere Schritte informieren lassen, ggf. BEistandschaft beantragen. Das geht dann halt bis zum zwangsweisen Vaterschaftstest.. LG Berit