Elternforum Alleinerziehend, na und?

Apropos, nicht in die Wohnung lassen

Apropos, nicht in die Wohnung lassen

Schippchen

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Dahingehend kommt er dann immer mit dem Spruch, er hätte ein Recht darauf, zu sehen, wie sein Kind lebt. Nach dem Motto, falls ich sie hier verwahrlosen lassen würde. Und in ihr Zimmer dürfe er ja so oder so in jedem Fall. Stimmt aber nicht, oder?


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Schippchen

Nein, stimmt nicht. Du hast Hausrecht. Sag mal, hast du einen Anwalt? Oder eine Beistandschaft beim Jugendamt? Geh doch bitte mal dahin, um dir Klarheit über deine elementaren Rechte und Pflichten einzuholen.


chartinael

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Antwort auf Beitrag von Schippchen

Nein, natürlich hat er das Recht nicht - aber ich kann ihn natürlich nachvollziehen. Ich würde es ihm gestatten - aber zu einem Zeitpunkt, den ich festlege. Soll er mit Dir einen Termin ausmachen, zu welche er eine Besichtigung der Lebensumstände seiner Kindes bekommt. Einfach so vorbeikommen ala "Überraschung, ich will sehen wie es heute bei Dir aussieht", ist nicht.


Schippchen

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Eine Beistandschaft hab ich. Ich denke, ich werd mir nachher mal einen Termin beim ASD geben lassen, um das mit denen zu bereden. Danke!


mf4

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Tja hier war, ist und bleibt es so. Der KV hat zwar keinen Schlüssel aber ich mindestens 1 mal in der Woche in meiner Wohnung wegen der Kinder. Ich habe sein über 5 Jahre nach der Trennung einmal gesehen... von außen. Ob ein getrennter Elternteil das Recht hat weiß ich nicht aber ich konnte ja nicht zu den Kindern sagen: "Euer Vater kommt nicht rein." und wenn er sie meist gegen Abend besucht kann ich ja die Kinder nicht vor die Tür schicken. Der KV meiner beiden großen Kinder hat meine Schwelle nie übertreten, kam allerdings auch nur zum Kinder abholen und bringen.


CKEL0410

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Antwort auf Beitrag von Schippchen

Obs da eine Rechtsprechung gibt keine Ahnung. Bei uns kann der Papa gernrein. Grad nach dem Umzug musste sie ihm unbedingt ihr neues zimmer zeigen. Genau so darf ich auch bei ihm und seiner Freundin in die Wohnung. Bei uns stimmt aber auch das Verhältnis!