Mitglied inaktiv
hallo, das fände ich ja mehr als ungerecht. bei uns liegt der fall doch so, dass der kv amerikaner und soldat der u.s. army ist. d.h. er arbeitet und versteuert auch nicht in D, hat noch nicht mal hier einen festen wohnsitz angemeldet. trotzdem würde er bei der ermittlung des unterhaltes auch bevorzugt, indem der unterhaltssumme die 50% vom kindergeld abgezogen werden. steht ihm laut gesetz zu. das würde dich aber im vergleich doch dann ganz klar benachteiligen, obwohl sich an deiner lebenssituation und der deines kindes nichts ändert? *ratlosguck* lg martina
Hi Du! Ja das denke ich auch- es geht ja nur darum, das ich dort eher eine Chance bekomme als hier.An der Situation mit der Kleinen ändert sich ja nichts. Bei uns ist das auch so- der KV bekommt 50% vom Kindergeld angerechnet- finde ich auch super ätzend weil ich mich da frag welche Berechtigung der KV hat weil ich ja das Kind bei mir habe. Ich versuche weiterhin an Infos zu kommen- wenn ich was habe sag ich Bescheid Viele Grüße
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