Elternforum Alleinerziehend, na und?

an wen muss ich mich wenden

an wen muss ich mich wenden

Bine88

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Hallo Ich hab ne kleine frage, es geht um folgendes! Ich hab 2 Kinder von 2 Vätern, der Vater der großen kümmert sich gar nicht, ich hab von beiden das alleinige Sorgerecht! Sollte mir mal etwas passieren möchte ich aber das beide zum Vater der kleinen gehen und nicht getrennt werden! An wen muss ich mich da wenden, Jugendamt oder Anwalt oder ganz woanders? Geht es überhaupt das der Papa der kleinen die große dann mit nimmt?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Bine88

ich habe das vor 12 jahren auch so schriftlich verfasst und bei mir zuhause hinterlegt. ob dem stattgegeben würde, weiß ich nicht, aber ich hoffte, es hätte gereicht.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Bine88

Du kannst eine Sorgerechtsverfügung schreiben (Vordrucke gibt es auch im Netz). Man braucht keinen Anwalt usw. aber da bei dir jemand das Kind bekommen soll, welches nicht seines ist würde ich das nicht ohne Anwalt machen. Ich habe eine Verfügung, bei mir gibt es allerdings auch keine Frage, 2 Kinder von einem Vater und er war immer und ist Bezugsperson 2 nach mir. "Der Vater kümmert sich nicht" wird sicher nicht reichen, dass das ganz allein ohne ihn entschieden wird aber ganz sicher werden nicht mal eben Geschwister getrennt. Das wird dann übers Gericht laufen. Erkundige dich vorher... beruhigendes Gefühl zu wissen was wäre wenn....


shinead

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Antwort auf Beitrag von Bine88

Du kannst die Sorgerechtsverfügung auch mit dem Jugendamt besprechen und dort in die Akte legen lassen. So habe ich es gemacht. Es wurde ein Protokoll über das Gespräch verfasst, in dem auch der Sachbearbeiter meinen Gedanken zustimmte. Mein Bruder (der als Betreuungsperson dann eingesetzt wird) war bei dem Gespräch dabei. Insgesamt ging ich aus dem Jugendamt mit einem Wisch heraus, der eine eventuelle Unterbringung bei meinem Bruder zustimmen würde, da zwischen biologischem Vater und Kind, auf Wusch des Vaters keine Bindung besteht.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Bine88

Wenn Vater 1 eh keine Bindung hat und kein Interesse, dann werden sie die Bindung zu vater 2 prüfen und dem auch stattgeben, wenn nichts dagegen spricht. In erster Linie sind Kinder aber nicht vererbbar und Vater 1 ist der nächste Angehörige. Je älter die Kinder sind, desto besser ist es, da sie dann auch gehört werden. In diesem Sinne wünsche ich uns allen ein Ableben in frühestens 18 Jahren.