Mitglied inaktiv
Hi zusammen! Heute war ich beim Gericht und habe dort die ganze Geschichte vorgetragen ***schnüff*** Nun wollte ich mal fragen, wer von Euch das alleinige Sorgerecht hat? Klappt der Umgang und die verbunden "Regeln" bzw. Abmachungen besser? Ich will den Vater den Kindern NICHT vorenthalten! Auf keinen Fall, er wird immer ihr Daddy bleiben. Jedoch ereignete sich etwas Schlimmes und wäre es so oder so untragbar, wenn die Kinder länger Zeit bei ihrem Vater wären. Vorerst soll es eine Sperre geben, bis sich die Kinder erholt haben. Dann darf er sie 3x wöchentlich bei mir im Haus besuchen im Beisein einer mir vertrauten Person (Omi, Opi, bekannter Polizist je nach dem) Ich hoffe es wird wirklich zum Wohle der Kinder entschieden. Nach dem heutigen Tag geht es mir aber schon etwas besser. Ich weiß daß die Kinder vorläufig nicht mitgenommen werden dürfen und eine Entführung fällt somit außer Betracht. Jetzt kann ich endlich wieder besser schlafen. GLG; Dine.
Ich hab das ASR da wir uns ja während der SS schon getrennt haben und da er keinerlei Interesse am Kleinen zeigt, hab ich also keinerlei Probleme was ihn bzw. irgendwelche Sorgerechtsdinge angeht. GRüßle, Tinsche
ich hab ASR und es klappt super! Gut, wir verstehen uns noch sehr gut aber es gibt keine Probleme. Wenn was wichtiges ist dann informiere ich ihn sowieso oder frage ihn um Rat. Er kümmert sich auch sehr gut. Aber das ist wohl von Fall zu Fall verschieden. Ich sag mal wenn ein Vater sich kümmern will dann tut er das egal ob GSR oder ASR der Mutter. Wenn nicht, dann nicht, dann kann auch GSR nichts daran ändern. lg max
ich habe das alleinige sorgerecht. greetz anahid
habe ebenfalls das alleinige Sorgerecht aber keinerlei Kontakt zum Kindsvater (von den monatlichen Unterhaltszahlungen mal abgesehen) insofern auch keinerlei Probleme. LG Sue
mahlzeit, >Ich sag mal wenn ein Vater sich kümmern will dann tut er das egal ob GSR oder ASR der Mutter. das wird wohl von der persönlichen frustrationstoleranz abhängen; wenn "kümmern" auch "anderer meinung sein können" einschliesst. zur ausgangsfrage: nö, glaub ich im regelfall nicht, dass der ausschluss von sorgebefugnissen die "umgangs"bereitschaft und die einhaltung von regeln befördert. was aber auch nicht heisst, dass es sie zwangsläufig mindern *muss*. für mich würde der ausschluss der sorge die tendenz zum nichtzuständigkeitsein im problemfall befördern. greetz, nachtigall *gemeinsamsorger*
Lese manchmal Deine Beiträge im "Aktuell" . Was ist denn bei Dir los???? Au Revoir Fabienne
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