FynniePooh
Hallo,
ich wollte heute für meinen Sohn ein Sparbuch anlegen.
Dazu braucht die bank allerdings eine bestätigung, dass ich das alleinige sorgerecht habe.
das habe ich, ABER wo steht das bzw wo kann ich soein schreiben beantragen?
ich entschuldige mich jetzt schon für meine unwissenheit ![]()
nennt sich Negativbescheinigung und gibt es beim Jugendamt http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/08/index.php?norm_ID=0805801
Vielen Dank, dann werde ich da morgen mal nachfragen! =)
Diese Negativbescheinigung ist nur eine Woche gültig
hmmm, das wäre mir neu. ich habe bei beiden kindern jeweils ein einziges mal eine negativbescheinigung ausstellen lassen - bei der großen vor 12, bei der kleinen vor 4 jahren. diese alten wische lege ich heute noch vor und sie werden immer noch klaglos anerkannt. lg, martina.
Die Bescheinigung ist unbegrenzt gültig, da sie den Status Quo zum Ausstellungsdatum beschreibt. Behörden brauchen meist aktuelle Bescheinigungen um sicher zu gehen, das zwischenzeitlich keine Sorgerechtserklaerung stattgefunden hat.
eigentlich ist sie mit keiner Gültigkeitsdauer vermerkt.Allerdings kann ja jeden Tag gemeinsames Sorgerecht beantragt werden.Von daher kommt es auf den SB an - den dann könnte sie ja auch nach 1 Tag wieder geändert werden. ABer keine Sorge, das reicht der Bank gruss Chrissie
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