Mitglied inaktiv
Hallo an euch! Ich habe da mal eine Frage. Wie läuft es eigentlich nach der Entbindung formell ab, wenn man das alleinige Sorgerecht (unverheiratet), beantragen möchte. Muss man da was beachten? Wenn ja, was? Ich bin dankbar für eure Erfahrungen. Lieber Gruß Rose33
http://66.249.93.104/search?q=cache:w620nvjangsJ:www.advocat24.de/user_files/rechtstipps/sorgerecht01.pdf+alleiniges+sorgerecht+nach+entbindung&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=2 Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so entsteht das Sorgerecht nach § 1626 a II BGB zunächst als alleiniges Sorgerecht der Mutter. Die Eltern erhalten dann ein gemeinsames Sorgerecht lediglich durch entsprechende Sorgeerklärung iSd. § 1626 a I Nr. 1 BGB oder gem. § 1626 a I Nr. 2 BGB indem sie nachträglich einander heiraten. Zur Begründung des gemeinsamen Sorgerechts durch Sorgeerklärungen müssen beide Elternteile in öffentlich bekundeter Form – vor jedem Jugendamt oder einem Notar – ihre Sorgeerklärungen selbst abgeben. Ein minderjähriger Elternteil benötigt hierzu die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Wie in § 1626 b II BGB vorgesehen, können die Sorgeerklärungen auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. Im Anschluss an die so begründete gemeinsame Sorge können die Erklärungen nicht mehr durch einfache Erklärung – zB. Widerruf, Anfechtung oder Verzichtserklärung – rückgängig gemacht werden; vielmehr bedarf es zur Übertragung des Sorgerechts auf wieder nur einen Elternteil einer familiengerichtlichen Entscheidung. Über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen derartiger Sorgeerklärungen stellt das Jugendamt auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung aus, die im Geschäftsverkehr oftmals als Nachweis des Sorgerechts verlangt wird. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht auf diese Weise erlangt, so gelten die Vorschriften über die gemeinsame elterliche Sorge ohne Unterschied zu dem bei verheirateten Eltern originär entstandenen Sorgerecht. Lg asya
hallo, Du HAST das alleinige Sorgerecht solange DU einem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmst: Dazu müsste aber 1. der Kindesvater die Vaterschaft (schriftl. beim Jugendamt/Standesamt) ANERKENNEN und 2. DANACH könntest DU einem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen ! Komm blos nie auf dumme Gedanken, alleiniges Sorgerecht ist das Beste für euch beide. The Lemming
Hallo, da musst du nichts beachten, du hast automatisch das alleinige Sorgerecht. Auch eine Vaterschaftsanerkennung (regelt Erb-, Umgangs- und Besuchsrecht des Vaters) aendert daran nichts. LG Berit
Danke, für eure aufklärenden Antworten. Ihr habt mir sehr weiter geholfen. :-) Schön! Dann werde ich mich jetzt mal weiter auf die Geburt vorbereiten! ... in der Hoffnung, dass alles gut geht. Liebe Grüße Rose33
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