Elternforum Alleinerziehend, na und?

Alleinerziehend

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lone parent

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Hallo, ihr Alleinerziehenden! Ich habe vor mich schweren Herzens vom Vater meiner Kinder zu trennen. Nun möchte ich mich auf diesem Wege um ein paar Informationen bemühen da ich erstmal keine Ahnung von nichts habe. Ich habe 2 Kinder von 5 und 1 und arbeite im Moment nicht, möchte aber wieder, sobald die Kleine in den Kindergarten geht. Nun würde ich gerne wissen ob mir jemand sagen kann, was ich in der Zwischenzeit alles an Geldern bekommen würde nd ob es sich damit einigermaßen leben lässt bis ich selbst wieder dazu verdienen kann. Könnte mir netterweise jemand etwas dazu erzählen? Ich muss leider irgendwie ganz von vorne anfangen und weiß nicht, welche Schritte das wären und was an Lebensunterhalt so zusammen käme fürs erste. Vielen lieben dank schonmal! MfG lone parent


shinead

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Antwort auf Beitrag von lone parent

Die Kinder erhalten Kindergeld und Kindesunterhalt. Der Vater der Kinder ist Dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Entweder Trennungsunterhalt (falls ihr verheiratet seid) oder Erziehungsunterhalt (für die unverheirateten). Erst wenn die Summe aus Kindergeld, Kindes-, Trennungs- (oder Erziehungs-)unterhalt nicht zum Leben ausreicht, kannst Du öffentliche Gelder beziehen. In Frage kommen dann - je nach höhe der Unterhaltszahlungen Wohngeld oder Hartz 4. Den Kindesunterhalt errechnet Dir das Jugendamt kostenfrei. Für den Trennungs- bzw. Erziehungsunterhalt benötigst Du ggf. einen Anwalt.


Morle 79

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Antwort auf Beitrag von shinead

Ist Erziehungsunterhalt neu? Hab ich noch gar nichts von gehört. Verheiratet sind wir nicht.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Morle 79

weil sie ein Kind unter 3 hat


mf4

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Antwort auf Beitrag von mf4

Betreuungsunterhalt http://www.betreuungsgeld-aktuell.de/kinderbetreuung/betreuungsunterhalt.html


Morle 79

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ach, Mensch, da will man sich inkognito erkundigen und dann sowas.. .. egal.. was meinst du jetzt damit, mf4..?


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Morle 79

Betreuungsunterhalt heißt das mMn richtig. Neu ist das nicht. Kommt in Frage, wenn mindestens ein Kind unter 3 ist (oder - z.B. wegen einer Behinderung - besondere Betreuung braucht).


mf4

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Antwort auf Beitrag von Morle 79

tja, wenn man die Nicks nicht unter Kontrolle hat


Morle 79

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ich hab mir den vorhin angelegt, weil ich mich danach erkundigen wollte, sowas geht ja an sich keinen was an.. aber, du hast recht, wenn man das nich kontrollieren kann, isses schlecht.. is ja jetzt auch kein Drama, ärgert mich aber trotzdem..


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Morle 79

Schrub ich doch: "Neu ist das nicht."


Morle 79

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Antwort auf Beitrag von Morle 79

Das is heftig.. aber ich glaub, ich würd ERSTMAL nichts machen und abwarten, ob so noch was kommt.. siehst ja dann, was Sache is.. hatten die Großeltern und dein Junge denn regelmäßigen Kontakt..?